445
x = (ÜLjft .70
x = (4-) 170
170
x = = 18.88 Maasse.
(1. h. das Fass Bier zu 170 Maass wurde mit 18.88 Maassen
Wasser vermischt.
Ist durch eine solche vergleichende Prüfung mit der Saccha
rimeter-Bierwage der Wasserzusatz zum Bier im Schankhause
erwiesen, so kann ein weiterer Beweis noch mittelst einer ver
gleichenden saccharimetrischen Bierprobe hergestellt werden, wo
bei , wenn das Bier auf den ursprünglichen Extractgehalt der
Würze zurückgeführt wird, sich eine ansehnliche Differenz in
diesem heraussteilen muss, welche mit dem erfolgten Wasserzu-
satze ebenfalls im Verhältnisse steht. Der sich herausstellende
Vergährungsgrad würde aber in beiden Fällen ziemlich gleich
sein. (S. 336.)
Da jedoch das Rechnen, wenn die Rechnung auch noch so
einfach, nicht Jedermann’s Sache ist, so habe ich dem Beispiele
Erxleb cns folgend die Tabelle XIII. zusammengestellt, worin für
Biere von 6 bis 2 Graden Saccharimeter-Anzeige oder von
60 bis 20 Graden der Saccharimeter-Bierwaage — einer Dichte
der Biere, wie sie am gewöhnlichsten vorzukommen pflegen, —
die Maasse Wasser schon angeschrieben sind, welche dem Biere
beigemischt wurden, wenn es 1 bis 10 und 20 solcher Grade
weniger zeigt.
Diese Tabelle ist so einfach und verständlich, dass sie kei
ner weiteren Erklärung bedarf.
Bei diesen Berechnungen ist von einer etwa erfolgenden Ver
dichtung bei der Vermischung von Bier mit Wasser, abgesehen,
weil sie jedenfalls nur unbedeutend sein kann, und deshalb um
so weniger berücksichtigt zu werden braucht, als kleinere Bruch-
theile von Maassen bei den berechneten Wassermengen ohnedies
weggelassen worden sind.
Nach demselben Verfahren kann der Schankwirth auch con-
troliren, ob ihm beim Transport des Biers nicht etwa Bier ab
gezogen und dafür Wasser zugemischt worden sei. —