Full text: Die Bierbrauerei wissenschaftlich begründet und praktisch dargestellt (2. Band)

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mer Sommerbier 5 Scheffel Malz und 25 A Hopfen verwende 
werden sollen. 
Die Polizeibehörden sind angewiesen, mit aller Strenge ge 
gen das Ausschänken eines geringhaltigen Bieres zu verfahren 
&c. &c. 
Wenn auch der Wirth das Bier vom Brauer unter dem 
Gantnerpreise erhält, so darf er dennoch nur 2 Pfennige pr. 
Maass aufschlagen, indem der Gewinn nicht ihm, sondern dem 
Publicum zu Gute kommen soll. Alle Brauer können Bier im 
Detail zum Schankpreise der Wirtlie verkaufen. 
Nach Verordnung vom 11. Mai 1818 kann Nachbier als eige 
nes Getränk um einen verhältnissmässig wohlfeilen Preis verkauft 
werden; auch können die Ivegierungsbehörden ausnahmsweise 
die Erzeugung eines wohlfeilen Schankbiers in den Sommermo 
naten gestatten &c. &c. 
Die Untersuchung der Biere. 
Die Prüfung der Biere auf ihre wesentlichen Bestandtheile 
ist in mehrfacher Beziehung ein Gegenstand von hoher Wichtig 
keit und hat aus dieser Ursache seit einer Reihe von Jahren 
vielfache Bearbeitung gefunden. Als Genussartikel unterliegt das 
Bier der Aufsicht der Sanitäts-Polizei und der politischen Be 
hörden, welche darüber zu wachen haben, dass dasselbe in ge 
höriger Güte erzeugt und nicht über seinem Werthe verkauft 
werde. Von der sanitätspolizeilichen Prüfung der Biere 
soll hier abgesehen werden, weil sie erstens nicht vor unsern 
Richterstuhl gehört, und weil wir zweitens alle der Gesundheit 
schädlichen Zusätze zum Biere ohnehin verwerfen. Aber als Con- 
sumtionsartikel und als Gegenstand eines allgemein verbreiteten, 
in grossem Maassstabe betriebenen Gewerbes unterliegt dessen Er 
zeugung der Besteuerung und in diesem Anbetrachte der Aufsicht 
und Controle der Finanzbehörden, um jede Bevortlieilung des 
Steuergefälls möglichst zu verhindern, oder , wenn sie dennoch 
Statt gefunden , um sie zu entdecken. Von einem guten Biere 
wird verlangt: dass es vollkommen klar, mithin gehörig vergohren 
und abgelagert sei; dass es eine gewisse Qualität besitze, welche 
durch die zu dessen Erzeugung angewendete Menge Gerstenmalz
	        
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