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wisse Quantität Wasser, d. h. er hindert es, den ihm proportio
nalen Antheil Kochsalz aufzulösen. In solchen alkoholhaltigen
Flüssigkeiten wird daher in Bezug auf die hallymetrische Prü
fung freies Wasser, welches Kochsalz auiiöst und gebundenes
(mit Alkohol verbundenes) Wasser unterschieden, welches kein
Kochsalz aufnimmt. Der Hr. Erfinder dieser Bierprobe war
aber bemüht, für die gewöhnlichen Fälle die Menge des sich
dem Kochsalze gegenüber stellenden gebundenen Wassers durch
Versuche mit Gemischen von Alkohol und Wasser zu bestim
men, wozu S t e i n h e i 1 eine Tafel geliefert hat, so dass hier
nach dennoch der Gehalt der Flüssigkeit an absolutem Alkohol
gefunden werden könne.
4) Die Anwendung des Kochsalzes für diesen Zweck giebt
zugleich ein sehr bequemes Mittel an die Hand, den Gehalt der
Biere an kohlensaurem Gase zu bestimmen; denn in dem sich das
Kochsalz darin löst, entweicht das kohlensaure Gas unter Auf
schäumen aus demselben und das Gemische wird um das Gewicht
des entweichenden Gases leichter. Kennt man daher das Ge
wicht des Biers und des Kochsalzes, so findet man aus dem
Gewichtsverluste bei seiner Auflösung den Gehalt an kohlensau
rem Gase.
Das Verfahren und der Vorgang dabei sind nun summarisch
folgende :
Es sind nämlich zur Ausmittelung der einzelnen wesentli
chen Bestandtheile der Biere zwei Auflösungsversuche des zu
bereiteten Kochsalzes, die Lösung desselben im frischen und die
im gekochten Biere nothwendig.
Bei dem ersten findet man den Gehalt des Biers an koh
lensaurem Gase und an freiem Wasser, und wie viel nach Abzug
dieser Wassermenge vom Gewichte des Biers der wässerige
Alkohol (Weingeist), das Extract und das kohlen saure Gas
zusammen ausmachen, d. i. den Gesainmtgehalt.
Bei dem zweiten mit dem gekochten Biere erfährt man, wie
viel Extract allein darin enthalten ist, wornach sich durch Sub
traction desselben und der Menge des kohlensauren Gases von
dem Gesammtgehalte jene des Weingeistes ergibt, in welchem
sich die Menge des Alkohols zu jener des Wassers dem Gewichte
nach nahe = 11: 24.5 verhalte; ein Verhältniss jedoch, welches
sich nicht auf alle Fälle anwenden lasse, weshalb die von Stein-