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fordern. Dieses von 500 Gran abgezogen = 500.00 — 440.85
=: 59.17 giebt 59.17 Gran Extract, und dessen Menge von den
obigen 129.89 Gran substrahirt = 129.89 — 59.17 = 70.72, giebt
den Gehalt an Weingeist, worin nach der angegebenen Pro
portion 11 : 24.5 der Gehalt an absolutem Alkohol * **
24.5
= 31.75 beträgt. Demzufolge enthielte das hallymetrisch
prüfte Bier in 1000 Gewichtstheilen:
Freies Wasser 868.61
Weingeist 70.72
Extract 59.17
Kohlensaures Gas 1.50
Oder genauer:
1000.00.
Freies Wasser . . 868.61 \
Gebundenes Wasser 38.79 j
Wasser überhaupt ....
Alkohol
Extract
Kohlensaures Gas ....
907.58
31,75
59.17
1.50
ge-
Zusammen . 1000.00.
Indessen entbehren diese Resultate der Zuverlässigkeit, und
wenn sie zufällig richtig wären, so hat man niemals die Gewiss
heit, dass sie es wirklich sind. Dies soll in Folgendem bewie
sen werden. Dass sie übrigens, auch wenn sie die grösste
Genauigkeit besässen, dennoch nicht genügen könnten, um
alle technische Beziehungen der Biere zur Kenntniss zu bringen,
weil die blosse Bestimmung des Alkohol-, Extract- und Wasser
gehaltes der Biere dazu nicht hinreicht, ist vorn schon ange
zeigt worden.
Die Vorwürfe, welche man dieser Bierprobe zu machen hat,
sind nämlich folgende:
1) Dass man ein verschiedenes Resultat erhalte, je nach
dem die Menge des ungelöst gebliebenen Kochsalzes nach 20,
25, 30 oder 35 Minuten u. s. w. abgelesen wird. Es müsste
besser die Zeit angegeben werden, nach deren Verlauf man die
Menge des im Hallymeter abgesetzten Kochsalzes abzulesen hätte.
2) Dass das Graduiren der Messröhre des Hallymeters mit
telst Kochsalz nur in einer gesättigten Kochsalzlauge, die kein
Bierextract enthält, geschieht, während bei der Prüfung der