Full text: Die Bierbrauerei wissenschaftlich begründet und praktisch dargestellt (2. Band)

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genommen ist, dass es sich gegen das Kochsalz auf gleiche 
Art auflösend verhalten werde, ohne dies durch irgend einen 
Versuch bewiesen zu haben , und es können sich hier bei ver 
schiedenen Bieren von gleichem Alkoholgehalte, aber von verschie 
denen Extractgehalten sehr verschiedene Mengen von gebundenem 
Wasser im Weingeist dem Kochsalz gegenüber stellen, so dass 
man niemals mit Sicherheit weiss, ob der hallymetrisch bestimmte 
Alkoholgehalt der Biere der richtige ist. 
Dieser Einwurf ist auch später (1848) als richtig erkannt 
worden, und Hr. Prot. Schafhäutel hat deshalb für die Be 
rechnung des Alkoholgehaltes im Weingeist nach dem Destil 
lations-Experimente und mit Berücksichtigung des Ex- 
tractgehaltes eine neue corrigirte Tafel geliefert. (Dingler’s 
Journal Jahrgang 1848, Bd. 109, S. 54. Bd. 132. S. 299 1854) 
dann Büchner in Bd. 134. S. 48 (1854). „Ueber den Grad der 
Genauigkeit der hallymetrischen Bierprobe, mit fehlerhaften An 
gaben über die Resultate der saccharimetrischen Bierprobe. 
Berichtigt in Band 134 S. 397.“ 
Nach diesen neuen Bestimmungen ist der Alkoholgehalt ein 
bedeutend grösserer, als nach den altern Zahlen. So würde hier 
nach das Bier, dessen Zusammensetzung nach der hallymetrischen 
Prüfung S. 458 als Beispiel angeführt wurde, statt 31.75 vielmehr 
39.51 Gewichtstheile Alkohol enthalten. Ob die Resultate nach 
den neuen Zahlen richtiger sind als die nach den älteren, ver 
mag ich vorderhand aus Abgang vergleichender Versuche nicht zu 
beurtheilen. 
Joss scheint bei Abfassung seiner Anleitung zur hallyme- 
trischen Bierprobe diese Unsicherheit gefühlt zu haben, indem 
er nur Anleitung zur Bestimmung des Weingeistgehaltes im Biere 
giebt; allein damit ist bei der Bieruntersuchung ebensowenig ge 
dient, als mit der unrichtigen Bestimmung seines Alkoholgehaltes, 
weil man nicht weiss, aus wie viel Gewichtstheilen Alkohol und 
Wasser dieser Weingeist bestellt. Man erhält also in beiden 
Fällen ungenügende und unzuverlässige Resultate. Dieses Urtheil 
war, wie bereits gezeigt worden , kein vorgefasstes; es gründete 
sich auch noch auf directe vergleichende Bieruntersuchungen. 
Als nämlich die hallymetrische Bierprobe bekannt gemacht 
worden war (1836), habe ich dieselbe sogleich mit Begierde auf 
gegriffen und meinen Zwecken dienstbar zu machen gesucht;
	        
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