476
stauten Proportionalität wegen Attennationsgesetze genannt. S.
231 dieses Bandes wurde gezeigt, wie man mit demselben In
strumente den Verlauf und Erfolg der Biergährung beobachten
und in verständlichen Zahlenverhältnissen ausdrücken könne;
endlich wurden S. 238 desselben die Attenuationsverhältnisse,
welche sich bei der Gährung der Bierwürzen zu erkennen geben,
festgestellt.
Die saccharimetrische Bierprohe gründet sich nun auf
die, wie angezeigt worden, entwickelten, durch vielfältige Gäh-
rungsversuche mit Würzen von 6 bis 30 pCt. Extractgehalt er
mittelten und festgestellten, in Zahlen ausgedrückten Attenuations
verhältnisse, welche sich dem aufmerksamen Beobachter theils
bei der Prüfung der durch die Gährung bewirkten Veränderun
gen in den specifischen Schweren (Saccharimeter-Anzeigen) der
gährenden Würzen, theils bei einer gewissen Behandlung der
daraus erzeugten Biere herausstellen, und welche wegen der
constanten proportionalen Beziehungen, die sie zeigen, Atte
nuationsgesetze genannt wurden.
Es ist durchaus nothwendig, diese Verhältnisse und die Be
deutung der bezeichneten Grössen dem Gedächtnisse und dem
Verstände einzuprägen, weil davon bei der Bierprobe (und Brannt
weinmaischprobe) fortwährend Gebrauch gemacht wird, und weil
sie auch zur richtigen Bezeichnung bei Beurtheilung der Gährpro-
cesse und Gährungserfolge von grossem, praktischem Nutzen sind.
Obwohl diese Verhältnisse schon im 1. Theile dieses Wer
kes besprochen worden sind, so dürfte es doch nützlich sein,
sie in Beziehung auf die Bier prüf ung hier noch einmal zu
wiederholen, um dadurch dem Gedächtnisse zu Hilfe zu kommen,
und zusammenzustellen, was zur gemeinschaftlichen Betrachtung
gehört, wobei sich jedoch in Bezug auf die Entwickelung dieser
Gesetze auf das berufen wird, was darüber im Allgemeinen schon
im 1. Theile S. 177 u. w. vorgekommen ist.
Es kommen davon zu unterscheiden:
1) Der Extractgehalt der Bierwürze in Gewichtspro-
centen = p, bei 14° R. Temperatur bestimmt.
2) Die Saccharimeter-Anzeige des entkohlensäuer
ten Biers bei derselben Temperatur bestimmt = m.
3) Die Saccharimeter-Anzeige (Extractgehalt) des ge
kochten gleich dem Extractgehalte des frischen Biers = n.