Full text: Die Bierbrauerei wissenschaftlich begründet und praktisch dargestellt (2. Band)

Somit ist die Bierprobe beendigt und damit Alles erforscht 
und bestimmt, was man von technischer Seite hierbei nur zu 
wissen wiinchen kann. Diese Bierprobe erscheint auf 
den ersten Anblick etwas umständlich; allein dies 
ist in der That nur scheinbar und bald erlangt man 
darin eine solche Uebung sowohl in der Manipula 
tion als in den Berechnungen, dass das Verfahren 
sich sehr einfach dars teilt. Und welches Vergnügen, wel 
chen hohen wissenschaftlichen Gfenuss gewährt nicht die gründliche 
Einsicht, welche man dabei durch das Studium und die Erkennt 
nis der Attenuationsgesetze bei dem Processe der geistigen 
Gährung und durch das Licht erlangt, welches sie auf diesen 
Process werfen, und womit man im Stande ist, das Gewerbe der 
Bierbrauerei sowohl in seinen Processen als Produeten in den 
wichtigsten Momenten zu überwachen! Diese Bierprobe liefert 
die verlässlichsten und brauchbarsten Resultate; sie gründet sich 
auf direc te vergleichende Versuche und Erfahrungen. 
Die Destillationsprobe bestätigt den gefundenen Alkoholgehalt 
vollkommen. Man kann diese Bierprobe unmittelbar mittelst 
eines genau construirten Saccharimeters vornehmen, das wenig 
stens '/ 10 pCt. noch mit Verlässlichkeit anzeigt; allein dazu muss 
man eine grössere Menge Bier, von etwa 12 Lotli, zum Einkochen 
anwenden, und es ist dieses Instrument zu ganz ge 
nauen Unte rsuchungen nicht anwendbar, weil Aräometer 
überhaupt nur näherungsweise die Dichten der Flüssigkeiten an- 
zeigen können. — Dagegen bietet die Bestimmung derselben 
mittelst des Tausendgran-Fläschchens hinreichend genaue Resultate 
dar, und da die damit gefundene specifische Schwere immer wieder 
auf Saccharimeter-Procente reducirt wird, so bleibt die damit vor- 
o ( 428.74 X s 5 
Schuttung = I — — I p 
v Dl./5 } 
in Anwendung kommt. 
Die scheinbare Attenuation ist im vorliegenden Falle 
= 15.784 — 5.650 =: 10,134 Graden Saccharimeter-Anzeige, 
und der Vergährungsgrad = = 0.642. 
Id. i 84
	        
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