ben mit 9 bis 16; diese Zahlen bedeuten die ursprünglichen Ex-
tractgehalte der Würzen, und jedes ganze Procent umfasst dabei
noch '/., pCt. mehr und '/•> pCt. weniger, so dass 9 pCt. gilt für
8,5 bis 9.5; 10 pCt. gilt für 9.5 bis 10.5 pCt. u. s. w., was man
hier thun darf, weil die sich daraus ergebenden Unterschiede
so klein sind, dass man sie übersehen kann. Derjenige, welcher
genauer rechnen will, kann die Rechnung mit den proportiona
len Decimalen zu Hilfe nehmen. In diese 10 Rubriken schrei
ben wir die Werthe an, welche sich aus dem Ausdruck
für die jedesmalige nebenstehende Attenuationsdifferenz ent
sprechend dem oben angesetzten Werthe von p ergeben, wo
bei man den Werth von q jenem von p aus der Tabelle XII
anpasst.
Für jeden Werth von p setzen wir die Vorberechnung der
Werthe von Q fort, bis zu jener Gränze der Attenuations
differenz n — m, welche bei Bieren aus derlei Würzen erzeugt
höchstens Vorkommen kann, und die einem scheinbaren Vergäli-
rungsgrade von 0.90 entspricht, womit für alle hier möglichen
Fälle gedient ist.
Durch diese Zusammenstellung ist die Tabelle A zur Auf
lösung der saceharimetrischen Bierprobe für die Bestimmung der
ursprünglichen Extractgehalte der Würzen entstanden.
Man gebraucht sie auf folgende Art:
1. Bei einem Biere sei m = 3.250 Grad,
n = 4.8T5 „
so ist die sich daraus ergebende Attenuationsdifferenz n — m =
1,625 Grad. Gehen wir in Tabelle A in die Rubrik überschrie
ben mit 12 pCt. ein, so entspricht dieser ein Werth von
n — in 1
1 = p — n, d. i. gleich der wirklichen Attenuation
von p — n = 7.004 Grad.
Dazu die Saccharimeter - Anzeige des
gekochten Biers, welche seinen Extractge-
halt anzeigt, addjrt mit -[- n = 4.875 „
so erhalten wir: p = 11.879 pCt.
Die Rechnung mit q = 1.232 giebt p = 11,879. mithin
dasselbe.