Full text: Die Bierbrauerei wissenschaftlich begründet und praktisch dargestellt (2. Band)

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Versuche nach Procenten des Gewichtes an Extraetgehalt in der 
Würze. Genaue und mehrfältige Versuche haben ge 
zeigt, dass die Lösungen von wasserfreiem.Malzextract 
im Wasser mit den gleichprocentigen Lösungen reinen 
Zuckers gleiche specifische Schweren besitzen, so dass 
ein Saccharimeter für Anzeigen von Gewichtsproccnten 
reinen Zuckers in wässeriger Lösung construirt, auch 
zur Bestimmung des Malzextractgehaltes in den Bier 
würzen nach Gewichtsproccnten vollkommen anwend 
bar ist. Ein gut construirtes Saccharimeter dient daher auch 
zugleich als Malzextractmesser und soll sich zum Behufe der 
Prüfung der Würzen auf ihren Extraetgehalt im Besitze eines 
jeden rationellen Bierbrauers befinden, um von ihm fortwährend 
zur Erklärung der Erscheinungen in seinem Gewerbsbetriebe be 
nützt zu werden. Die im l. Th eile I, II und IV mitgetheilten 
saccharimetrischen Tabellen gelten demnach zugleich auch für den 
Malzextractgehalt in den Bierwürzen. 
In der Tabelle E, 2. Thl., sind die den Würzen von 1 bis 
30 pCt. Extraetgehalt zukommenden specifischen Schweren ver 
zeichnet enthalten, wovon in der Folge Gebrauch gemacht 
werden wird. 
Mit Hilfe des Saccharimeters ist der Bierbrauer im Stande: 
a) eine jede Bierwürze auf ihren Extract-Procentengehalt 
zu prüfen, daraus 
b) mit Rücksicht auf die Quantität der gewonnenen Würzen 
deren absoluten Extraetgehalt zu ermitteln; 
c) diese Extractmenge mit der Menge des aufgewendeten 
Malzes zu vergleichen, und 
d) hiernach ein jedes Gebräu, einen jeden Maischprocess zu 
controliren, ol) die gehörige Menge Extract gebildet und in der 
Würze gewonnen, und ob alles dazu bestimmte Malz zum Ge- 
bräue verwendet wurde; 
e) eine jede Bierwürze zu einem beliebigen Extractgehalte 
einzukochen oder zu verdünnen. 
Am genauesten erfährt man den Extraetgehalt der Würzen 
durch Bestimmung ihrer specifischen Schwere mittelst eines 
Tausendgranfläschchens bei 14" R. Temperatur und Reduction 
des Procenten-Extractgehaltes aus diesem nach der im 1. Thei 
mitgetheilten Vergleichungstabelle IV. 
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