A = (p — n) b
wobei für p = 12 pCt. der Werth von b = 0.5158.
A = (12 — 0) 0.5158.
B = 6.190 pCt.
Die Mengen der dabei ausgeschiedenen Hefe und entwickel
ten Kohlensäure betragen zusammen 1.0665 A 6,601 Gewichts-
theilen, und hiernach beträgt das absolute Gewicht der Würze,
woraus 100 Gewiehtstheile Bier entstehen = 100 -f- 6,601 =
106.601 Gewichtstheilen. Diese Menge Würze enthält ä 12 pCt.
12.792 Gewiehtstheile Extract.
Wenn man nun jene 0.792 Gewiehtstheile Extract, welche
in 106,601 Gewichtstheilen Würze über 12 Gewiehtstheile (Bró
cente) enthalten waren , auf die verlängerte Linie AB bis H nach
demselben Maassstabe aufträgt, und den Punct H mit C verbindet,
so hat man dadurch in den nach der Linie CH verlängerten Abs-
cissen für alle Attenuationen den absoluten Gehalt an Extract in
der Würze für je 100 Gewiehtstheile Bier neben dem Extract-
Procentengehalt der Würze angezeigt.
Theilt man die Linie der vollständigen Vergährung BA mit
Hinzurechnung des Antheiles AH nach den entsprechenden Pro
portionen, wornach 100 Gewiehtstheile Malzextract bei seiner
Zersetzung durch die Gährung liefern:
Alkohol . . . 48.691
Kohlensäure . . 46.285
Hefe 5.324
so erhält man:
für die Alkoholmenge = 6.190 Gewiehtstheile = BG
„ „ Hefenmenge = 0.681 „ = GF
. „ „ Kohlensäure = 5:921 „ = FH
Zusammen = 12.792 Gewiehtstheile
wie oben, wobei, wenn man die Punkte F und G mit C ver
bindet, in den Durchschnittspunkten der von AC bis dahin aus
gehenden Abscissen alle Angaben über die Mengen derselben
Producte liegen , welche je nach der stattgehabten Attenuation
im Biere gebildet worden sind.
Die Linie der vollständigen Vergährung B H ze rfällt hier
nach in: Die Alkohol - Linie B G
„ Hefen „ G F und in
„ Kohlensäure „ F H