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diese letztere einfacher und verständlicher ist, auch Anleitung
dazu schon gegeben wurde, so genügt es vollkommen, hier darauf
hingewiesen zu haben.
Aus dieser graphischen Darstellung sieht man ebenso wie
aus den aufgestellten Gleichungen und Proportionen, welche
schöne Fernsichten und Folgerungen die Attenuationslehre und
die saccharimetrische Bierprobe gestatten, wie man einem jeden
Bier gewissermaassen vorauseilen und seine Mischung für einen
jeden Vergährungsgrad im Vorhinein bestimmen kann, dann dass
alle Umstände, welche für die richtige Beurtheilung und Auffas
sung des Gährprocesses so wie der durch ihn erzeugten gegoh-
renen Flüssigkeiten so wichtig sind, dabei die gehörige Berück
sichtigung finden.
Die Linie der scheinbaren Attenuation bildet zwar im An
fänge und bis zur eingetretenen Hefengährung keine Gerade, son
dern eine Curve; allein so wie die Hefengährung eingetreten
und die Attenuations - Differenz = 1.000 geworden ist, zeigen
die sich herausstellenden Proportionen, dass sie wenigstens sehr
nahe eine gerade Linie sei , und mit der Linie der wirklichen
Attenuation gleiehmässig fortschreitend divergiré. Deshalb kann
sie hier als eine gerade Linie betrachtet werden.
Anwendung der saccharimetrischen Bierprobe auf praktische
Fälle.
Es wird genügen, die Anwendung dieser Bierprobe, die auch
für die klar filtrirte Getreide- und Kartoffel-Branntweinmaische
in gleicher Art zu gebrauchen ist, um den Alkoholgehalt dersel
ben u. s. w. zu bestimmen, auf einige praktische Fälle zu zeigen,
woraus sich die Wichtigkeit derselben und ihr Nutzen für die
Gewerbe der Bierbrauerei und Branntweinbrennerei von selbst
ergeben werden, und zwar:
I. Ein Gutsbesitzer, welcher sich die Verpflichtung auferlegt,
für das ihm auf der Domaine ausschliesslich zustehende Brau
recht den Abnehmern auch ein gutes und kräftiges Bier zu
liefern, ahmt die Anordnung auf den k. k. Staatsgütern in Böh
men nach und bewilligt zur Erzeugung von 1 Fass Würze eine
Schüttung von 2 */ 8 Metzen Gerstendarrmalz. Da nun demselben