halt; zwei andere Proben der Biere aus anderen Fässern zeigen
aber im frischen Zustande nur 4 Grade, im gekochten Zustande
5.4 pCt. am Saccharimeter. Es fragt sich nun: welcher Würze-
Concentration diese Biere entsprechen? Die Attenuations-Diffe
renz ist hier = 5.4 — 4.0 = 1.4 Grade Saccharimeter-Anzeige
und der zugehörige Attenuations - Quotient = 1.231. Daraus
folgt ein Extractgehalt der Würze, woraus diese Biere erzeugt
wurden, von = 11.460 pCt. Es hat
mehreren dieser Bierfässer stattgefunden. Ein Fass Würze von
12.25 pCt. Extractgehalt enthält nach Tabelle S. 480 55.25 ft
Malzextract; ein Fass Würze von 11.46 pCt. enthält nur 51.51 ft
Malzextract, dieses aber giebt nur 158.5 Maass Würze von 12 */ 4
pCt. Extractgehalt, und folglich sind aus jedem Fass Bier 12 */ 3
Maass abgezogen und durch Wasser ersetzt worden. Dies
zeigt eine Vermehrung der Quantität Würze um 6 3 / 4 pCt. an.
Dritter Fall. Alle genommenen Bierproben aus dem Vor
rathskeller verhalten sich ziemlich gleich. Das Bier zeigt
3.750 Grade, das gekochte Bier 5.250 pCt. an Saccharimeter.
Die Attenuations - Differenz ist hier = 5.250 — 3.750 = 1.500
Grade Saccharimeteranzeige. Es fragt sich: Welchem Extract-
gehalte der Würze kommt dieses Bier zu? Der Attenuations-
Quotient ergiebt sich = 1.232 und hiernach ist der Extractgehalt
der Würze = 11.715 pCt. Ein Fass dieser Würze enthält
52.711 ft Extract, welche 162.2 Maass Würze von 12 % pCt.
Extractgehalt geben. Aus jedem Fass Würze wurden daher
7.8 Maass abgezapft und mit ebensoviel Wasser ersetzt, oder
da diese Vermehrung circa 4.58 pCt. beträgt, so kann angenom
men werden, dass die Auffüllung der Bierfässer nach der
Hauptgährung nicht mit Füllbier, sondern mit Wasser gesche
hen ist, wobei bei jedem Gebräue von 20 Fass je 1 Fass Bier
erübrigt.
II. In einem Staate besteht auch eine Brau- und Schank
ordnung. Sie schreibt unter Anderem vor:
a) Zu einem Fass Würze für gewöhnliches Schankbier
muss mindestens eine Schüttung von 2 Metzen Gerstendarrmalz
= 100 Wiener Pfund verwendet werden, und das daraus er
zeugte Bier muss sich wenigstens auf einen Extractgehalt der
Würze von 11 pCt. zurückführen lassen.
b) Zu einem Fass Würze für Lagerbier (welches