Full text: Die Bierbrauerei wissenschaftlich begründet und praktisch dargestellt (2. Band)

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befürchten hat, dass ihm das Vertrauen der Schankwirthe entge 
hen, folglich sein Bierabsatz gefährdet würde. 
2) Gegen einen Brauer wird wegen schlechter Qualität des 
von ihm selbst ausgeschänkten oder an den Schankwirth eben 
ausgestossenen Biers Klage geführt. Das Bier wird sacchari- 
metrisch geprüft und mit der gesetzlich vorgeschriebenen Quali 
tät übereinstimmend gefunden; aber es ist schal und hat einen 
säuerlichen Stich. Hierbei muss die Sanitäts-Polizei einschreiten, 
den Ausschank dieses Biers verhindern und seine Verwendung 
zur Erzeugung von Essig — oder von Branntwein — daraus 
veranlassen. 
III. In einem Staate wird die Steuer nicht von der Menge 
des erzeugten Biers, sondern von der Quantität des dazu ver 
wendeten Gersten - Darnnalzes — eine Malzsteuer — erhoben. 
Diese Besteuerungsweise schliesst gewissermassen sowohl die Qua 
lität als die Quantität des erzeugten Biers in sich ein; allein 
da in demselben Staate keine Brauordnung besteht, so bleibt 
die Bierqualität der Willkür des Brauers überlassen, es kann bei 
dem bestehenden Zwangs-Ausschanke die Concurrenz hierbei ihren 
allenfalls wohlthätigen Einfluss nicht äussern, und selbst wenn 
jener nicht bestünde, weiss man aus Erfahrung, dass die Con 
currenz allein, besonders bei Genussartikeln, die gute Qualität 
des erzeugten Productes nicht verbürgt. Eine solche Be 
steuerungsweise kann zum Schutze des das Bier con- 
sumirenden Publicums nur in Verbindung mit einer 
gesetzlichen Brau- und Schankordnung bestehen, wie in 
Baiern, und dann, wenn eine geringste Bierqualität in der ge 
setzlich vorgeschriebenen Schüttung festgesetzt ist, bleibt es der 
Concurrenz der Bierbrauer und Bierwirthe überlassen, Biere von 
blos noch besserer Qualität zu erzeugen und auszuschänken. 
Die saccharimetrische Bierprobe, welche eine Zu 
rückführung der Bierqualität auf die zur Erzeugung 
des Biers verwendete Würze und Schüttung gestattet, 
kann hierbei den gesetzlichen Maassstab zur Beurthei- 
lung der Bierqualität abgeben. 
Diese Fälle der Anwendung des Saccharimeters und der 
saccharimetrischen Bierprobe bei dem Gewerbe der Bierbrauerei 
Hessen sich unter vielfach modificirten Umständen noch ansehn 
lich vermehren; allein es dürfte hinreichen, durch Anführung 
Balling’s Gährungschemie. II. 33
	        
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