Full text: Die Bierbrauerei wissenschaftlich begründet und praktisch dargestellt (2. Band)

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gehalte der Würzen zu bestimmen, innerhalb welcher es so 
wohl dem Brauer als dem Schankwirthe geboten sein soll, sich 
zu halten, und die erzeugten so wie die ausgeschänkten Biere 
werden mit diesen gesetzlichen Extractgehalten im Rapport ste 
hen und sich darauf zurückführen lassen müssen. Da es nun be 
kannt und sichergestellt ist, dass die besten Biere, welche am 
häufigsten getrunken werden, aus Würzen von circa 12 pCt. 
Extractgehalt erzeugt werden, so wären in Bezug auf die Bier 
erzeugung in den Brauereien folgende Momente, etwa in der nach 
stehenden Art, festzustellen, und zwar: 
Die Biererzeugung betreffend. 
1) Die erzeugten gewöhnlichen Biere müssen aus Würzen 
von wenigstens 11.5 pCt. Extractgehalt erzeugt sein und sich 
bei vorkommenden Untersuchungen auf einen Extractgehalt der 
Würzen zurückführen lassen, welcher der oben angegebenen 
Gränze entspricht. 
2) Ein Unterschied zwischen Sommer- und Winterbier wird 
nicht gemacht, Es ist aber gestattet, Biere aus stärkern Wür 
zen zu erzeugen. Diese Biere müssen dann jenen stärkern Wür 
zen entsprechen. 
3) Zur Erzeugung der Würzen kann Gerstenmalz, gemalz 
ter Weizen, rohes Getreide, Kartoffelmehl und Kartoffelstärk 
mehl in einem solchen Verhältnisse angewendet werden, dass 
daraus ein klares, gut vergohrenes, wohlschmeckendes Bier ent 
steht. 
4) Der Extractgehalt der Würzen wird bei der mittleren 
Temperatur von 14° R. geprüft mittelst des Saccharime 
ters. Zur Feststellung der Procent - Anzeigen dieses Instru 
mentes werden die specifischen Gewichte angegeben, welchen 
jene Anzeigen entsprechen müssen. (Siehe die bekannte Tabelle 
II. Thl. I.) 
5) Es wird eine geeignete Bier probe eingeführt, mit 
telst welcher in vorkommenden streitigen Fällen die Biere ge 
prüft, auf den ursprünglichen Extractgehalt der Würzen zurück 
geführt und ihr Vergährungsgrad, so wie ihre wesentlichen 
Bestandtheile (Alkohol, Extract und Wasser) ermittelt werden 
sollen.
	        
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