Full text: Die Bierbrauerei wissenschaftlich begründet und praktisch dargestellt (2. Band)

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2) dass dem consumirenden Publicum für die gute Qualität 
des erzeugten Productes eine Gewähr geleistet werde; 
3) dass keine erhebliche Bevortheilung des Steuergefälls 
Statt finden könne — zum Schutze des Staates. 
Bisher wurden sehr verschiedene Methoden angewendet, 
die Biererzeugung zu besteuern und dieselbe zu diesem Behufe 
zu überwachen, welche mehr oder weniger Unvollkommenheiten 
an sich tragen, die sich theils in der Erzeugung eines geringem 
Productes, theils in Hindernissen beim technischen Betriebe, 
theils in Bevortheilungen des Steuergefälls zu erkennen geben, 
uud die daher rühren, dass sie meistens blosse Finanzmaassre 
geln ohne Beachtung richtiger technischer und wissenschaftlicher 
Grundsätze waren, wozu der Umstand nothwendig mit beitrug, 
dass diese Grundsätze bisher in keinem Werke über Bierbraue 
rei behandelt, mithin auch den Staatsverwaltungen unbekannt 
geblieben sind und von ihnen deshalb nicht beachtet werden 
konnten. Ich glaube daher diese Lücke ergänzen zu sollen, 
indem ich die darauf bezüglichen Grundsätze hier zur Erörterung 
bringe. 
Drei Momente in dem Betriebe der Bierbrauerei sind es, 
welche hierzu in’s Auge gefasst werden müssen, und diese sind: 
I. Das Malz, H. die Würze, III. das Bier. 
Ad I. Unter Malz werden hier alle stärkmehlhaltige Stoffe 
verstanden, welche überhaupt zur Biererzeugung verwendet wer 
den können, also nebst den gemalzten auch rohe Getreidearten 
und Kartoffelstärkmehl (Kartoffelmehl). Eine Besteuerung des 
Gerstenmalzes allein muss gegenwärtig als sehr einseitig erschei 
nen, nachdem nachgewiesen ist, dass sich demselben andere stärk 
mehlhaltige Substanzen mit Vortheil substituiren lassen und dies 
auch schon theilweise geschieht. Eine Beschränkung hierin ein- 
treten zu lassen , wäre dem technischen Fortschritte dieser Ge 
werbe hinderlich, und da diese stärkmehlhaltigen Stoffe in den 
mannichfaltigsten Mengenverhältnissen und von sehr verschiedener 
Art angewendet werden können , so geht daraus hervor, dass 
eine Besteuerung ihrer Menge unter den bestehenden Umständen 
wohl etwas schwierig wäre, aber sich nach der bekannten Aus 
giebigkeit der verwendeten Stoffe in Vergleichung mit jener des
	        
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