wollen.
Ad II. Die erzeugte Würze liefert nach Qualität und
Quantität einen sehr wichtigen Anhaltspunkt nicht nur für die
Besteuerung der Biererzeugung, sondern auch für die Beurthei-
lung der Beschaffenheit der daraus gewonnenen Biere. In der
Würze concentrirt sich alles Nutzbare aus dem Malze und aus
den verwendeten stärkmehlhaltigen Materialien überhaupt; von
der Würze geht gewissermassen das Bier aus, von ihrem Extract-
gehalte und dem Vergährungsgrade ist die Beschaffenheit des
Biers bedingt.
Die Bestimmung der Menge und Qualität der erzeugten
Würze bleibt daher unter allen Umständen das wichtigste Mo
ment bei der Besteuerung der Biererzeugung sowohl, als bei der
politischen Ueberwachung dieses Gewerbes. Es ist dazu nur
nothwendig, dass das Inhaltsmaass der Würze und ihr Extract-
gehalt bei jedem Gebräue erhoben und der zu entrichtende Steuer
betrag darnach bemessen werde.
Was die Erhebung des Inhaltsmaasses betrifft, so kann
diese auf den Kühlstöcken, im Zusammengussbottich und
beim Fassen geschehen.
Die Bestimmung des Inhaltsmaasses auf den Kühlstöcken bleibt
immer eine etwas unsichere, weil die Würze daselbst zu einer
dünnen Masse von grosser Oberfläche ausgebreitet liegt und ein
sehr geringer Unterschied in der Höhe der Würzeschichte schon
ein Bedeutendes im Rauminhalte ausmacht. Auch ist es bei An
wendung von mehreren Kühlschiffen umständlicher, die Qualität
der Würzen zu ermitteln, weil sich auf jedem Kühlschiffe eine
Würze von anderem Extractgehalt befindet, und daraus mit Rück
sicht auf deren Quantität der mittlere Extractgehalt berechnet
werden muss. Endlich ändert sich sowohl das Inhaltsmaass als
der relative Extractgehalt der Würzen auf den Kühlschiffen durch
Zusammenziehung und Verdampfung von Wasser während der
Abkühlung, was für beide Einflüsse etwa bis ‘/ 10 austrägt.
Jedoch ist eine Vorcontrole der Würzequantität auf den
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