Full text: Die Bierbrauerei wissenschaftlich begründet und praktisch dargestellt (2. Band)

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Kühlschiffen zur annähernden Beurtheilung ihrer Quantität und 
Qualität jedenfalls nützlich. 
Die Bestimmung des Inhaltsmaasses der Würze im 
Zusammengussstock (Sammelkufe) dagegen gewährt schon 
eine grössere Sicherheit, und da die Würzen von allen Kühl 
schiffen darin gemischt werden , so bietet dieses Geräthe nach 
Vereinigung der Würzen darin die geeignetste Gelegenheit, 
ihren Extractgehalt abzunehmen. Diese gemischte Würze 
hat eine gleichmässige mittlere Temperatur, während auf jedem 
Kühlschiffe die Temperatur der Würze eine andere war, und sie 
ist klar, weil auf den Kühlschiffen das Kühlgeläger zurückgelassen 
worden. 
Aus dem Zusammengussstock gelangt die Würze zum Fassen 
entweder unmittelbar in die Bierfässer (Obergährung) oder in 
die Gährbottiche (Ober- oder Untergährung). In beiden Fällen 
kann dabei noch ein dritter Grad der Controle geübt und das 
Inhaltsmaass der erzeugten Würze dadurch vollkommen sicher 
gestellt werden. 
Die Vereinigung der gesammten Würzen von allen Kühl 
stöcken im Zusammengussstock bildet daher auch das wichtigste 
Moment bei dem Steuerausmaass und bei der Steuererhebung von 
der Biererzeugung, und es wäre in diesem Anbetrachte von 
Wesenheit, dass ein solches Geräthe in allen Brauereien, welche 
sich mehrerer Kühlschiffe bedienen, angewendet und vorhanden 
sein sollte. Uebrigens hat der Hefenzusatz zur Würze in die 
sem Geräthe zu geschehen, weil dadurch die gleichförmigste Ver- 
theilung derselben in der Flüssigkeit und somit der regehnässig- 
ste Gährungsverlauf bedingt wird. 
Folgende Grundsätze wären nun bei dem Steuerausmaass 
und bei der Steuer-Erhebung zur Befolgung zu empfehlen, als: 
1) Die Biersteuer wäre zu erheben von dem Inhaltsmaasse der 
erzeugten Würze mit Rücksicht auf ihren Extractgehalt. 
2) Obwohl 20 Inhaltsmaasse Würze nach vollendeter Gäh- 
rung und Absonderung der Hefe nur etwa 19 Inhaltsmaasse trink 
bares Bier liefern, so wird doch bei dem Ausmaass der Steuer 
nur das Inhaltsmaass der Würze in’s Auge gefasst und wegen 
des bemerkten Abganges der Steuerbetrag davon um so viel 
niedriger bemessen. Aus 20 Fässern Würze entstehen demnach 
nur 19 Fässer Bier.
	        
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