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Biers nicht immer und überall zu verbürgen, da die Concurrenz,
besonders bei dem in mehreren Ländern noch bestehenden Zwangs
ausschanke, zur Erreichung dieses Zweckes nicht ausgiebig ge
nug ist.
Wenn nun durch eine Brauordnung für die Einhaltung einer
bestimmten Qualität des Biers bei dessen Erzeugung gesorgt
wird, so muss auch noch fürgedacht werden, dass dasselbe beim
Ausschanke nicht gewässert und dadurch verdünnt werde, wes
halb in jedem Bier erzeugenden Lande eine Brau-
und Schankordnung sehr nützlich sein müsste.
Zur Erzeugung des Biers augewemleter Extractgehalt der
Würze.
Zur Erzeugung der Biere wendet man im Mittel eine Würze
von 12pCt. Extractgehalt an, was bei gutem Malze und zweck
mässigem Verfahren einer Schüttung von 2 nied.-österr. Metzen
(100 U) Gerstendamnalz pr. Fass Bier ä 4 Eimer entspricht.
Auf dem Lande kommen auch Biere aus- Würzen von 9 und
10 pCt. Extractgehalt vor. Dagegen werden zu Lagerbieren auch
noch stärkere Würzen über 12 pCt. Extractgehalt angewendet.
Anzahl der Braustätten.
Die Anzahl der im Betriebe befindlichen Braustätten bleibt
sich nicht jedes Jahr gleich, weil manche Berechtigte ihren Ge-
werbsbetrieb zeitweilig einstellen und unter günstigeren Verhält
nissen wieder aufnehmen; doch sind die dadurch entstehenden
Verschiedenheiten nicht bedeutend. Die im Jahre 1863 im Be
triebe befindlich gewesenen Brauereien sind in der folgenden
Uebersicht, nach den Kronländern der österreichischen Monar
chie abgetheilt, verzeichnet.
Grösse der Brauereien.
Die Grösse der Bierbrauereien wird beurtheilt nach dem
Gusse, d. h. nach der Anzahl von Fässern Würze, welche zu
folge der vorhandenen Einrichtung an Braugeräthen darin auf
einmal gebraut werden können, ln Böhmen gibt es Brauereien