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bringen; bei Anwendung zweier heisser Nachgüsse und zweck
mässiger Yertheilung der Wassermenge beim Brauen zum Mai
schen und zu den Nachgüssen lässt er sich fast auf die Hälfte
ermässigen. Bei theilweiser Anwendung roher Gerste statt eines
Theils Gerstenmalz bleiben sich diese Verhältnisse, die Treber
menge &c. gleich; ihre Nahrhaftigkeit ist mindestens dieselbe.
Bei der Mitanwendung von Kartoffel-Stärkmehl werden in gleichem
Verhältnisse weniger Treber erhalten; aber die Masse der Tre
ber bleibt dennoch der aufgewendeten Malzmenge proportional
und der Verlust an nutzbarem Extract ist dann in ebendemsel
ben Verhältnisse geringer.
Abfall an Kühlgeläger.
Die Quantität des Kühlgelägers, welches nicht zu Bier ver
wendet, sondern theilweise an Branntweinbrenner abgegeben und
theils verfüttert wird, beträgt etwa 3 pCt. von der erzeugten
Würze , mithin jährlich circa 360.000 Eimer. Der Malzextract-
gehalt desselben ist bedeutend und jenem der gekühlten Bier
würzen gleich. Das Kühlgeläger repräsentirt daher ein Malz-
quantum von 120.000 Metzen (60.000 Ctr.). Es wurde gezeigt,
dass man dasselbe filtriren und die klar abgelaufene Würze der
Hauptwürze zusetzen, und auf diese Weise am besten ver
wenden kann, was auch gegenwärtig schon ziemlich allgemein
geschieht.
Nebenerzeugung von Essig.
Das Verzehrungssteuergesetz in Oesterreich gestattet nach
erfolgtem Abziehen der Nachwürze einen Aufguss von kaltem
Wasser auf die Treber, um durch weitere Ausziehung derselbe
eine Würze zu bilden, welche zur Erzeugung von Essig ver
wendet werden kann. Nicht immer und nicht in allen Brauereien
wird solcher Essig gemacht; auch ist er wegen des kleinern
Extractgehaltes der so gewonnenen Essigwürze nur von geringer
Güte. Man kann annehmen, dass diese Essigerzeugung 5 pCt.
von jener des Biers oder 600.000 Eimer jährlich beträgt. Der
Werth eines Eimers solchen Essigs kann nur mit 84 kr. bis 1 fi.
österr. Währ, veranschlagt werden.