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Maischverfahren beim Kartoffel-Branntweinbrennern
Die gahr gekochten Kartoffeln enthalten das Stärkmehl in
einem andern Zustande, als der ist, in welchem sich dasselbe in
den rohen Getreidearten oder im Gersten- und Roggenmalze &c.
befindet. In den gekochten Kartoffeln ist das Stärkmehl aufge
quollen; es hat beim Kochen das Wasser aus dem Kartoffelsafte
aufgesogen und ist dadurch in einen trockenen Kleister
verwandelt worden, welcher keinen Zusammenhang hat, weil
theils das dazwischenliegende Zellengewebe der Kartoffeln, theils
das beim Kochen derselben geronnene, im Safte enthaltene Al
bumin denselben unterbrechen. Deshalb ist der Vorgang beim
Einmaischen und weil sich die Kartoffeln im siedendheissen Zu
stande befinden , in Mehreren von dem der Getreidearten ver
schieden und zwar ist
1) das Stärkmehl in den gekochten Kartoffeln schon in
Kleister umgewandelt, im kochendheissen Wasser aufgequollen,
mithin in einen solchen Zustand versetzt, wobei das Diastas des
angewendeten Malzschrotes (Gersten-, Roggen-, auch Hafermalz)
auch schon b ei Temp eraturen unter 52°R. auf dasselbe
zuckerbildend wirken kann, ohne denselben erst durch den
Maischprocess herbeiführen zu müssen. Nur das angewendete
Malz selbst bedarf einer solchen Temperatur, damit sich das noch
in demselben befindliche Stärkmehl aufiöse und auf diese Weise
zur Vergrösserung der Ausbeute beitrage.
2) Enthalten die Kartoffeln selbst eine gewisse Menge Wasser,
im Mittel 72.5 pCt. ihres Gewichtes, welchen Wassergehalt
man berücksichtigen und so viel an Maischwasser weniger
nehmen muss.
3) Befinden sich die gahr gekochten siedendheissen Kartoffeln
in einem Temperaturzustande, der für den unmittelbaren Maisch
process zu hoch ist. Die zerkleinerte Kartoffehnasse muss daher
zu einer der Zuckerbildung günstigen Temperatur herabgebracht
werden, was ein Verfahren bedingt, welches jenem beim Getreide
maischen theilweise ganz entgegengesetzt ist, bei welchem die
Temperatur der eingemaischten Schrotmasse durch Anbrühen mit
kochendheissem Wasser oder durch einströmenden Dampf erhöht
werden muss , mit Ausnahme des Maischens in zwei Zeiten, wo
ein anderes Verfahren Statt hat.
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