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nur allgemeine Andeutungen geben lassen. In einigen Werken
über Branntweinbrennerei findet man hierzu Tabellen berechnet,
die sich jeder Brenner aus Versuchen und Erfahrung für die
in seiner Brennerei bestehenden Verhältnisse ein- für allemal
selbst entwerfen kann, um sich in vorkommenden Fällen darnach
richten zu können.
Da jedoch die Abkühlung der Maische im Gährbottich hier
bei nicht so leicht unter 30° R. Temperatur gebracht werden
kann, so macht dies den Gebrauch einer grösseren Menge Kühl
wasser nothwendig, was zur Folge hat, dass die Maischwürze
stärker verdünnt wird, weshalb sich derlei Maischen nach er
folgter Vergährung auch in Blasen über freiem Feuer abtreiben
lassen. Um nun die Maischwürze auch für diese Abtriebsme
thode gehaltreicher zu machen, ohne die Maische zu verdicken,
d. h. ohne eine grössere Masse von Trebern und Zellenstoff aus
den Kartoffeln darin anzuhäufen, wodurch das Anbrennen der
selben erleichtert und fast unvermeidlich würde, kann man die
Abkühlung derselben ebenso wie jene der Getreidemaische, statt
mit blossem Wasser, mit abgekühltem Glattwasser (da, wo es
zu haben ist) oder mit absichtlich bereiteter und hierauf abge
kühlter Malzgetreidewürze oder Malz-Kartoffel-Stärkmehlwürze
&c. vornehmen (insofern dies lohnend wäre), um auch hierbei
concentrirtere Maischwürzen zu erzeugen und überhaupt, beson
ders aber an Maischsteuer zu ersparen. Im gährenden Zustande
zugesetzt, ist eine derlei Würze zugleich ein sehr kräftiges
Gähruugsmittel. Hat man sehr kaltes Wasser, besser noch im
Winter Eis oder Schnee zu Gebote, so kann man, wenn diese
als Abkühlungsmittel der Maische gebraucht werden, auch etwas
dicker einmaischen und demnach auch beim Zukühlen mit Wasser
eine gehaltreichere Maischwürze darstellen.
Beim Einmaischen in den Vormaischbottichen bedient man
sich nach beendigter Zuckerbildung einer beschleunigten Abküh
lung mittelst eigener Maischkühler (Wagen m a n n), oder am
häufigsten der Kühlschiffe, wovon schon beim Getreidemaischen
(S. 45) die Rede war, worauf sich daher hier berufen wird.
Das Verfahren dabei bleibt dem ersteren ganz gleich und finden
hier dielben Grundsätze Anwendung. Die hinreichend bis circa
20° R. abgekühlte Maische wird in den Gährbottich gebracht
und darin mit kaltem Wasser noch vollends auf 14 bis 15° R.