Full text: Die Branntweinbrennerei und die Hefenerzeugung (3. Band)

der Fall, handelt; dass davon wenigstens das Grünmalz aus 50 ft 
Gerste auf 100 U lufttrockenes Stärkmehl angewendet werden 
müsse, wenn man einen guten Gährungserfolg erzielen will, und 
dass eben aus demselben Grunde ein Zusatz von etwas rohem 
Getreide (Gerste, Weizen, Hafer) , so wie einer kleinen Menge 
Milch beim Maischen sehr nützlich und wirksam ist. 
Uebrigens wird beim Maischen auf die bekannte Art verfahren 
nämlich das durch Quetschen zerkleinerte Malz sammt dem Ge 
treideschrot im Wasser von etwa 45° ß. eingeweiclit, Milch oder 
Molken hierbei zugesetzt, das Stärkmehl dazu eingerührt, und 
nun mit zufliessendem kochenden Wasser zu einer Temperatur, 
von höchstens 54° R, angebrüht, worauf in 1 bis 2 Stunden die 
Zuckerbildung vor sich geht. Man kann nun allerdings sogleich 
die Abkühlung der Maische auf eine der bereits besprochenen 
Weisen vornehmen und die ganze Maische in Gähruug versetzen; 
allein es dürfte für die Erzeugung eines reineren Productes so 
wohl als für die Destillation über freiem Feuer vortheilhaft sein, 
aus der Maische die Würze zu ziehen und nur diese der Ab- 
und Gährung zu unterwerfen , von welcher letzteren 
kühlung 
später am geeigneten Orte die Rede 
ziehen der Würze von den Trebern zu erleichtern, ist es gut, 
etwas Haferschrot beim Maischen zuzusetzen; der Hafer muss 
aber, damit das Schrot spelzig bleibe, nicht zwischen Mühlsteinen, 
sondern mittelst Handschrotmühlen mit gerieften Walzengeschroten 
sein, wenn die Treber desselben wirklich autiockernd wirken sol 
len. Durch zwei auf einander folgende Nachgüsse mit heissem 
Wasser werden die Treber ausgesüsst, die dabei erhaltenen dün 
nen Würzen aber bei einer folgenden Maischung statt Wasser 
zugesetzt, um sie zu benützen und gleichzeitig eine concentrir- 
tere Würze zu erzeugen. Es versteht sich von selbst, dass in 
diesem Falle die Maischungen einander in kurzen Zeiträumen zu 
folgen haben und der Betrieb daher in einer dem Verfahren 
entsprechenden Art geregelt sein muss. 
L ü d e r s d o r ff hat zwar (Verhandl. d. Gew. - Vereins in 
Preussen, 1833, S. 48) angegeben, die erhaltene süsse Würze er 
zeuge bei der Gährung nicht mehr Weingeist, als das angewen 
dete Gerstenmalz für sich allein gegeben haben würde — eine 
Angabe, die jedoch auf einem Irrthum beruhen muss, denn die
	        
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