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wird dadurch zugleich weniger Veranlassung zum Festsetzen von
Säure in denselben gegeben.
Die dazu gegebene Vorschrift ist folgende, es ist mir aber
nicht bekannt, von wem sie herrührt.
In 64 Pfund (30 Wiener Maass) Weingeist von 85 Procent
Alkoholgehalt nach dem Volumen werden aufgelöset:
16 U gepulvertes Kolophonium
2 „ Schellack in Stücken und
8 „ Terpentin.
Die Auflösung wird in einem irdenen Topfe im warmem
Zimmer vorgenommen, und durch öfteres Umrühren beschleunigt.
In 24 Stunden ist sie erfolgt.
Nach der genannten Vorschrift sollen auch noch 8 Loth
Mastix, 16 Loth Sandarak und 6 Loth Kampfer zugesetzt
werden. Ich bin jedoch der Ansicht, dass diese kostspieligeren
Beigaben unwesentlich und deshalb nicht nothwendig seien. —
Der Gährbottich, welcher mit diesem Firniss eingelassen werden
soll, muss rein und vollkommen trocken sein. Man trocknet ihn
aus, indem man starken Weingeist nach und nach an die ganze
Innenwand spritzt und anzündet. Auf einen Bottich von 35
Eimer Inhalt genügt dazu 1 Maass oder 2 U Weingeist. Das
Holzwerk wird durch die Flamme an der ganzen Innenfläche er
wärmt. und trocknet dadurch besser aus.
Nun beginnt der Anstrich mit dem Firniss. Zu dem Ende
wird derselbe mit einem grossen Anstreichpinsel einmal an die
ganze Innenwand des Gährbottichs aufgestrichen. Ist dieser
erste Anstrich vollendet, so beginnt sogleich der zweite Anstrich
mit demselben Firniss, jedoch in der Art, dass wenn eine Taufel
von oben herab angestrichen ist, der Firniss mit einer Kerzen
flamme angezündet wird. Hat sich die Flamme an der Taufel
selbst verloren und brennt sie nur noch schwach am Bodenrand,
so wird sie ausgeblasen, der Anstrich auf der nebenstehenden
Taufel fortgesetzt und wieder angezündet. Dies geht so fort,
bis alle Taufein in gleicher Art angestrichen und der Firniss
durch das Anziinden desselben tiefer in die Holzmasse einge
drungen ist.
Man schreitet nun zum 3., 4. bis 9. Anstrich, wovon jeder
in ganz gleicher Art ausgeführt wird.
Der Rand des Gährbottichs wird das Erstemal ebenfalls