h) derselben keine die Hauptgährung schwächende Substan
zen zusetzt, wie z. B. bei der Bierwürze den Hopfen;
c) wenn man sie mit grossen Massen von aus ungekoch
ten Würzen erzeugter liefe in Gährung versetzt; die
letztere wirkt immer kräftiger vergährend als die Bierhefe, welche
aus einer gekochten und gehopften Würze ausgeschieden worden
ist und nebstdem noch das die Gährung hemmende Hopfenharz
enthält.
Was die Erscheinungen bei der Gährung der Branntwein
maischen überhaupt und die Veränderungen betrifft, welche dabei
Statt finden, so lassen sich dieselben wie bei der Biergährung
eintheilen in
1) äussere,
2) physikalische und
3) chemische,
worauf auch bei Behandlung der Gährung der Branntweinmaische
die gebührende Rücksicht genommen werden soll, und sich dabei
namentlich auf das berufen wird, was hierüber bereits im I. Theil
S. 142 u. w. gesagt worden ist.
Die äusseren Erscheinungen bei den verschiedenen
Gährungsstadien der Branntweinmaischen sind theilweise ver
schieden von denen der Biergährung, weil sie nicht gekocht und
gehopft sind; dann sind sie verschieden, je nachdem man die
ganze Branntweinmaische oder blos die daraus gezogene Würze
in Gährung versetzt. Die Hülsen des Malzes und Getreides,
so wie der Zellenstoff der Kartoffeln, welche bei der Gährung
an die Oberfläche gehoben werden, verändern die da stattfin
denden Erscheinungen namentlich in Bezug auf die Schaum
und Deeken-Bildung, weshalb sich hierüber nicht wohl etwas
für alle Fälle Gütiges sagen lässt, und es daher gerathener ist,
dieselben speciell bei der Betrachtung der Gährung der ver
schiedenen Branntweinmaischen und Branntwein - Maischwürzen
zu behandeln.
Die physikalischen Erscheinungen und Verände
rungen bei der Gährung der Branntweinmaischen, welche eine
besondere Beachtung verdienen, sind: die Zunahme der Tempe
ratur der gährenden Maische während ihres Gährungsverlaufes,
die Verminderung ihres Volumens und die Abnahme ihrer Dichte