Full text: Die Branntweinbrennerei und die Hefenerzeugung (3. Band)

folge in diesem Falle häufig schwanken und dass man des besten 
Gährungsresultats in diesem Falle nicht so sicher ist, als beim 
Gebrauche der grösseren Masse Kunsthefe. 
Uebrigens sind die liier angegebenen Quantitätsverhältnisse 
der eingemaischten Kartoffeln zu der Menge der erzeugten Kunst 
hefe sehr einfach; jeder Metzen (80 H) Kartoffeln erfordert 
hiernach: 
Maische zum Einmaischen der Kunsthefe . . I Maass, 
Malz- und Getreideschrot dazu 1 Pfund, 
Heisses Wasser zum Anbriihen 1 Maass, 
Mutterhefe 7 /io » 
Maische zur Aufrichtung J „ 
zusammen nahe vier Maass Kunsthefe, wornaeh sich für jede 
Grösse des Brennereibetriebs diese Verhältnisse sehr leicht be 
stimmen lassen, aber auch ein so ängstliches Anhalten an die 
selben nicht nothwendig ist, um nicht Abänderungen daran vor 
nehmen zu können. 
Anzahl der zur Kunsthefenbereituiig erforderlichen 
Hefenkübel. 
Wenn nun täglich eine Einmaischung vorzunehmen und ein 
Gährbottich mit Maische zu füllen und in Gährnng zu versetzen 
ist, so muss auch täglich zu den entsprechenden Zeiten ein 
Kunsthefenansatz bereitet werden. Weil aber die hier beschrie 
bene Kunsthefe erst nach 53 und bis in 54 Stunden zur Ver 
wendung gelangen kann, mithin erst am dritten Tage, so ist 
begreiflich, dass man die Maischen von den Einmaischungen am 
ersten und zweiten Tage des Betriebes mit vorbereiteter Bier 
hefe zur Gährnng bringen, am dritten Tage erst den mit Zu 
satz von Bierhefe erzeugten Kunsthefenansatz verwenden , von 
nun an aber die Kunsthefe aus sich selbst fortpflanzen kann. 
Dieser mit Bierhefe erzeugte Kunsthefenansatz für den dritten 
Tag des Betriebs muss aber schon am ersten Tage des 
selben eingemaischt worden sein; am zweiten Tage des Be 
triebs wird jener für den vierten Tag eingemaischt, und 
die Kunsthefenansätze so immer etwa 53 Stunden voraus bereitet, 
was zur Folge hat, dass für einen t ä g 1 i c h mit Hefe zu stel 
lenden Gährbottich Maische sich immer d r e i Hefenkübel in 
Balling's Gährungschemie. III. 10
	        
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