Full text: Die Branntweinbrennerei und die Hefenerzeugung (3. Band)

und zwar: für 16 pCt. = 0.426T vergohren auf 1 Grad 
für 15.5 „ = 0.4256 „ „ 3 Grade 
Demnach enthielte die erste Maische 15 X 0.4267 = 6.4 pCt,., 
die zweite Maische aber nur 12.5 X 0.4256 = 5.3 pCt. abso 
luten Alkohol. 
Wenn man nun die Grösse des Oberraumes (Steigraumes), 
welcher in den Gährbottichen belassen wurde, kennt, und wenn 
man weiss, dass man für jeden Eimer Kartoffel-Maische 99 ft 
gegoltener Maischwürze berechnen darf, so lässt sich hieraus auch 
im Vorhinein ermitteln, wie gross die Ausbeute an Alkohol oder 
Branntwein sein werde, welche man beim Abtriebe dieser Mai 
schen erhalten kann. Es sei der Oberraum = 4 Eimer, die 
vergoltene Maische habe einen Rauminhalt von 56 Eimer, so ist 
das absolute Gewicht der vergoltenen Maischwürze = 99 x 56 
— 5544 ft, welches in beiden Fällen nicht sehr verschieden sein 
wird , und der Alkoholgehalt der reifen Maische im ersten Bot- 
5544 X 6 4 
tich wird daher sein = — ^—— = 354.8 ft und im zweiten 
Gährbottich = = 293.8 ft und da 1 ft absoluter 
Alkohol ziemlich genau 1 Wiener Maass Branntwein von 50 pCt. 
Tralles liefert, so wird man auch nach dem Abtriebe ebenso 
viele Maass öOprocentigen Branntwein, oder 
im ersten Falle 8 Eimer 34 Maass, 
„ zweiten „ 7 „ 13 „ desselben erhalten. 
Um dem Gewerbtreibenden diese Berechnungen zu erleichtern, 
habe ich dazu geeignete Tabellen berechnet und zusammengestellt, 
deren Abfassung und Gebrauch in Folgendem erläutert werden soll.
	        
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