177
_
für die jedesmal beobachtete scheinbare Attenuation angegeben.
Die Attenuationen von 2 bis 5 Graden wurden in diese Tabelle
nicht aufgenommen, weil die in der Praxis vorkommenden immer
grösser sind, und erstere deshalb zu Berechnungen nicht ge
braucht werden.
Die Tabelle III enthält in der ersten Rubrik die ur
sprüngliche Saccharimeteranzeige der mit Hefe gestellten Maisch
würzen von 8 bis 20 pCt., was jene Extractgehalte derselben
umschliesst, welche am häufigsten Vorkommen.
In der zweiten Rubrik ist das absolute Gewicht der in
5 Eimer Maische enthaltenen gegohrenen Flüssigkeit — der
reifen Maischwürze — angegeben, mithin das Gewicht der Hül
sen von Malz und Getreide so wie der Zellenstoff der Kartof
feln in Abzug gebracht werden. Dabei ist angenommen, dass
die Hülsen und der Zellenstoff in jedem Eimer Maische, deren
Würze 10 pCt. Extractgehalt hat, den Raum einnehmen, wel
cher 2 Pfund derselben entspricht, wie dies auch die Erfah
rung bestätigt. Für jedes Procent Extractgehalt, um welches
die Maischwürze gehaltreicher wird, nimmt die Masse der
Hülsen um einen Raum gleich dem von 0.2 Pfund der Maische
zu, weil die Menge derselben in der Maische von 20 pCt.
Extractgehalt sehr nahe doppelt so gross ist als in der von
10 pCt. Gehalt.
Die reife gut vergohrene Maischwürze im Eimer Maische
von ursprünglich 10 pCt. Extractgehalt ist mit 99 Pfund abso
lutem Gewicht angesetzt worden.
Die dritte Rubrik enthält die Alkoholfactoren für je 1
Grad der erfolgten scheinbaren Attenuation.
In der vierten Rubrik ist der darnach berechnete Alko
holgehalt in 5 Eimern Maische nach dem absoluten Gewichte, und
in der fünften Rubrik die Menge Weingeist von 85 pCt.
Alkoholgehalt dem Volumen nach angegeben, welche dieser Al
koholmenge entspricht.
Dabei wurde die zu erwartende Alkoholausbeute für je
fünf Eimer Maische, als dem kleinsten Rauminhalte der Gähr-
bottiche, welche in Oesterreich angewendet werden dürfen, be
rechnet. Bei grösseren Gährbottichen multipliciren sich die Fac-
toren im Verhältnisse ihres Maischinhaltes zu dem als Einheit
angenommenen fünf Eimer; sind also z. B. für 10 Eimer Maische
Balling's Gährungschemic. III 12