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= 6.66%» so ist das Inhaltsmaass der vergohrenen Maische =
60—4 =: 56 Eimer.
Wäre nun die Ausbeute für den ganzen Gährbottichraum
von 60 Eimern Maische berechnet worden, so müssen davon
6.66 pCt. in Abzug kommen, um die Ausbeute für 56 Eimer
Maische zu erhalten.
Anwendung hievon auf einen gegebenen Fall.
Für jede Branntweinbrennerei lässt sich hiernach für die
in derselben bestehenden Verhältnisse im Vorhinein eine Ta
belle berechnen, in welcher die Ausbeuten für den Alkoholge
halt des gewöhnlich erzeugten Weingeistes mit Rücksicht auf
die wechselnden ursprünglichen Extractgehalte der Maischwürzen
und der bei der Gährung erfolgten Attenuationen im Vorhinein
berechnet und angeschrieben sind. Dadurch kann man sich die
jedesmalige Rechnung ersparen, oder wenn Bruchtheile in
den Saccharimeterprocenten Vorkommen, welche die erfolgte
scheinbare Attenuation anzeigen, diese doch erleichtern, indem
man die entsprechende Proportionalzahl zwischen den zwei zu
nächst stehenden Zahlen nimmt.
In Tabelle VI habe ich eine s-olche Zusammenstellung bei
spielsweise gemacht. Dabei ist angenommen:
a) dass im Durchschnitte Weingeist von 85 pCt. Alkoholge
halt nach dem Volumen erzeugt werde.
b) Dass die benützten Gährbottiche einen Rauminhalt von
65 Eimern besitzen.
c) Dass der darin leer gelassene Steigraum 5 Eimer be
trage, die reife Maische daher 60 Eimer Inhaltsmaass habe.
cl) Dass die ursprünglichen Extractgehalte der Maischwür
zen von 12 bis 18 pCt. wechseln, und
e) Dass die Vergährung derselben immer wenigstens bis
3 Grad Saccharimeter-Anzeige erfolge.