Würzen, wird immer neue Hefe gebildet. Die Menge dieser
neu gebildeten Hefe ist unabhängig von der Menge der ge
brauchten Stellhefe, und steht blos mit dem Vergährungsgrade
im Verhältniss, welchen die Maische erlitten hat, folglich auch
mit dem Alkoholgehalte derselben. Deshalb lässt sie sich auch
durch eine Function der gebildeten Alkoholmenge ausdrücken,
und darauf abzielende Versuche mit Gährung von klaren Wür
zen haben gezeigt, dass sie jener bei der Biergährung bestimmten
gleich angenommen werden kann und nur um ein Unbedeutendes
grösser zu sein scheint. Es ist demnach H = 0.110 A, wobei
die Hefe, deren Menge = H, im wasserfreien Zustande gedacht
ist, und A die Menge des gebildeten Alkohols in Gewichts-
theilen bedeutet. In dem nassen Zustande jedoch, wie sie aus
den gährenden Maischen oder Würzen ausgeschieden wird, hält
sie noch eine grosse Menge der gegohrenen Flüssigkeit aufgeso
gen zurück, so dass die nasse breiige Hefe 5—6mal mehr
wägt als die trockene. Es ist leider zu beklagen, dass man
von der bei der Gährung der Branntweinmaischen in so grossen
Quantitäten erzeugten Hefe bis jetzt noch nicht im gehörigen
Umfange Gebrauch macht, indem die vollständigere Gewinnung
derselben gewiss in mehrfacher Beziehung von grossem Nutzen
sein würde.
Der Umstand, dass man meistenteils die vergohrene
Branntweinmaische samint der neu gebildeten, darin vorhan
denen Hefe der Destillation unterwirft, um den Alkohol daraus
zu scheiden, möchte die vornehmste Ursache des grösseren Fu
selölgehaltes des so erzeugten Branntweins und Weingeistes
sein; denn
a) liefert die klare gegohrene Flüssigkeit, für sich destillirt,
ein Destillat, welches weniger Fuseliges an sich hat;
b) die flüssige Hefe, für sich destillirt, liefert ein sehr fuseli-
ges Destillat;
c) beim Wein zeigt sich dasselbe Verhältniss , indem der
Weinhefenbranntwein das meiste Fuselige an sich hat, d. h. am
meisten Oenanthsäureäther enthält;
d) der neuerer Zeit beobachtete Fuselölgehalt des aus Rü-
benzuckermelasse erzeugten Weingeistes dürfte ebenfalls der
grossen Menge Hefe zuzuschreiben sein, welche zur vollständigen
Vergährung derselben angewendet werden muss.