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zeigen die Concentrationen und Vergährungsgrade, welche bei
Versuchen mit den Säften dieser Früchte ermittelt worden sind.
So zeigte Zwetschkensaft je nach der Reife dieser Früchte
eine Goncentration von 16 bis 19 pCt. am Saccharimeter, und
vergohr für sich allein bis 5 Grad, mit 3 / 4 des Gewichts von
Zwetschkenmaische-Stärkezuckerlösung von gleicher Concentration
versetzt, bis 3 Grad Saccharimeter-Anzeige.
Der Saft süsser schwarzer Kirschen zeigte eine Concentra
tion von 18 pCt. nach dem Saccharimeter, vergohr aber für sich
allein nur bis 8 Grad Saccharimeter-Anzeige.
Weichselsaft zeigte eine Concentration von 17 bis 21 pCt.
am Saccharimeter und vergohr bis zu 6 Grad Saccharimeter-
Anzeige.
Kirschen, Weichsein und Zwetschken enthalten demnach zwar
einen ziemlich concentrirten Saft, allein neben dem Zucker auch
eine grössere Menge von Nebenbestandtheilen.
Man kann aber aus denselben eine bis doppelt so grosse
Menge von Branntwein gewinnen, welcher den eigenthümlichen
Geruch und Geschmack dieser Fruchtbranntweine hat, wenn man
der Maische, nachdem dieselbe bereits in kräftige Gährung ge
kommen ist, das halbe bis das gleiche Gewicht Stärkezucker
wasser von etwa 20 pCt. Zuckergehalt zusetzt, damit vermischt
und vergähren lässt. Diese Früchte enthalten nämlich mehr
Ferment, als nothwendig ist, den in ihnen enthaltenen Frucht
zucker zu zersetzen, und es kann ihnen daher eine beträcht
liche Menge Stärkezucker (im Stärkezuckerwasser) zugesetzt
werden, welcher von dem vorhandenen und neu gebildeten Fer
ment auch noch zur Vergährung gebracht wird. Den Gährungs-
verlauf beobachtet man ebenfalls wieder mit dem Saccharimeter,
und wenn die erfolgte scheinbare Attenuation stationär bleibt
oder die Saccharimeteranzeige der gegohrenen Flüssigkeit nicht
mehr kleiner wird, so ist die Hauptgährung beendigt und es
kann zum Abtriebe der Maische geschritten werden, welche nun
dünnflüssiger ist und mit weniger Gefahr des Anbrennens über
freiem Feuer abdestillirt werden kann.
Im Uebrigen wird sich hierbei in Beziehung auf Gährung
noch auf alles das berufen, was für die Erzeugung der Obst
und Beerenweine gilt.