Full text: Die Branntweinbrennerei und die Hefenerzeugung (3. Band)

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zeigen die Concentrationen und Vergährungsgrade, welche bei 
Versuchen mit den Säften dieser Früchte ermittelt worden sind. 
So zeigte Zwetschkensaft je nach der Reife dieser Früchte 
eine Goncentration von 16 bis 19 pCt. am Saccharimeter, und 
vergohr für sich allein bis 5 Grad, mit 3 / 4 des Gewichts von 
Zwetschkenmaische-Stärkezuckerlösung von gleicher Concentration 
versetzt, bis 3 Grad Saccharimeter-Anzeige. 
Der Saft süsser schwarzer Kirschen zeigte eine Concentra 
tion von 18 pCt. nach dem Saccharimeter, vergohr aber für sich 
allein nur bis 8 Grad Saccharimeter-Anzeige. 
Weichselsaft zeigte eine Concentration von 17 bis 21 pCt. 
am Saccharimeter und vergohr bis zu 6 Grad Saccharimeter- 
Anzeige. 
Kirschen, Weichsein und Zwetschken enthalten demnach zwar 
einen ziemlich concentrirten Saft, allein neben dem Zucker auch 
eine grössere Menge von Nebenbestandtheilen. 
Man kann aber aus denselben eine bis doppelt so grosse 
Menge von Branntwein gewinnen, welcher den eigenthümlichen 
Geruch und Geschmack dieser Fruchtbranntweine hat, wenn man 
der Maische, nachdem dieselbe bereits in kräftige Gährung ge 
kommen ist, das halbe bis das gleiche Gewicht Stärkezucker 
wasser von etwa 20 pCt. Zuckergehalt zusetzt, damit vermischt 
und vergähren lässt. Diese Früchte enthalten nämlich mehr 
Ferment, als nothwendig ist, den in ihnen enthaltenen Frucht 
zucker zu zersetzen, und es kann ihnen daher eine beträcht 
liche Menge Stärkezucker (im Stärkezuckerwasser) zugesetzt 
werden, welcher von dem vorhandenen und neu gebildeten Fer 
ment auch noch zur Vergährung gebracht wird. Den Gährungs- 
verlauf beobachtet man ebenfalls wieder mit dem Saccharimeter, 
und wenn die erfolgte scheinbare Attenuation stationär bleibt 
oder die Saccharimeteranzeige der gegohrenen Flüssigkeit nicht 
mehr kleiner wird, so ist die Hauptgährung beendigt und es 
kann zum Abtriebe der Maische geschritten werden, welche nun 
dünnflüssiger ist und mit weniger Gefahr des Anbrennens über 
freiem Feuer abdestillirt werden kann. 
Im Uebrigen wird sich hierbei in Beziehung auf Gährung 
noch auf alles das berufen, was für die Erzeugung der Obst 
und Beerenweine gilt.
	        
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