Full text: Die Branntweinbrennerei und die Hefenerzeugung (3. Band)

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einer höheren Gährung st emperatur angezeigt, um dadurch 
den die Gährung hemmenden Einfluss der in der Melasse ent 
haltenen Salze kräftiger zu überwinden. 
Da, wo Glattwasser in hinreichender Menge zu haben ist, 
pflegt man die Melasse mit demselben zu verdünnen, und vor 
erst durch Zusatz von Hefe in Gährung treten zu lassen, was 
man das Angähren derselben nennt. In diesem Zustande 
wird dann die gährende Melasse zur Auffüllung und Zukühlung 
der Maischen aus mehligen Stoffen in den Gährbottichen ver 
wendet. Dieses Verfahren ist nützlich, wenn die Maische in 
den Gährbottichen sogleich nach ihrer Vollendung aufgefüllt 
wird. Wenn man jedoch die Maische aus mehligen Stoffen 
im Gührbottich erst in kräftige Gährung kommen lässt, und 
dann die Melasse zusetzt und einrührt, so vergährt sie eben 
falls vollkommen, und ist das obige Verfahren nicht nothwendig. 
Es ist gut, die Melasse dazu erst mit etwas Wasser auf 
etwa 30° Baume zu verdünnen. Sie wird dadurch dünnflüs 
siger, und lässt sich leichter in die gährende Maische einrühren. 
In den Gährbottichen, in welche man Melasse in dieser 
Art zusetzen will, muss man natürlicherweise einen etwas grös 
seren Oberraum belassen, um die Melasse auf einmal oder in 
getheilten Portionen aufnehmen zu können. 
Die Ausbeute an Branntwein anlangend, so ist diese 
bedingt von dem Zuckergehalt der Melasse, und da derselbe 
40 bis 47% beträgt, 1 Pfd. Alkohol aber zu seiner Bildung 
nahezu 2 fi Zucker erfordert, so kann man hiernach die mög 
liche Alkohol- und Weingeist-Ausbeute aus der Melasse beur- 
thcilen. 
Vergleicht man die Branntweinausbeute aus dem ver 
steuerten Gährbottichraum von Melasse mit jener von 
Kartoffeln oder Getreide, so findet man, dass sie so ziemlich 
gleich sind und sogar die von den Kartoffeln bei der gegenwär 
tigen Praxis des Dickmaischens oft noch bedeutend grösser ist. 
Deshalb wurde im österreichischen Staate die Melasse den meh 
ligen Stoffen bei der Besteuerung der Branntweinerzeugung 
gleichgeachtet, und es ist gestattet worden , mehlige Stoffe mit 
Melasse beliebig einzumaischen oder letztere den erstem zuzu 
setzen, während früher ein höherer Steuerbetrag davon bemes 
sen war.
	        
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