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zu vergähren im Stande sei, und welche Ausbeute an Weingeist
sie zu liefern vermag, dann
2) weil er nun im Stande ist, diese mögliche Vergährung
mit der wirklichen zu vergleichen. Dadurch gelangt er zur
Kenntniss des sich dabei herausstellenden Unterschiedes; er er
fährt dadurch, um wie viel die Vergährung im Grossen geringer
ist und dass er noch etwas zu thun habe, um sie auf den mög
lichen höheren Grad zu bringen.
Wie kann der Branntweinbrenner einen höheren Vergährungs-
grad der Maische anstreben, wenn er nicht weiss, dass sie eines
solchen fähig ist ? Findet er dagegen, dass sie nicht fähig sei,
vollständiger zu vergähren, so kann er sich beruhigen, wenn er
bisher im Grossen keinen besseren Vergährungsgrad erzielt
hat, denn er gelangt zur Ueberzeugung, dass ein solcher nicht
möglich ist.
Es ist deshalb nützlich, zeitweilig Proben vorzunehmen, um
diesen Grad der möglichen Vergährungsfähigkeit einer zucker
haltigen Flüssigkeit zu ermitteln. Dazu ist nothwendig zu wis
sen, wie derlei Proben auszuführen sind. Die Art der Vornahme
dieser Proben, richtet sich mit nach der Art der zuckerhaltigen
Flüssigkeit, und ist dazu immer ein Uebermaass von wirklicher
Hefe anzuwenden, die man sich dafür auf geeignete Art beschaf
fen muss.
Bei der Verarbeitung von mehligen Stoffen zur Branntwein
erzeugung ist es nützlich, die Vergährungsfähigkeit der aus den
selben erzeugten Würzen in zweifacher Beziehung zu prüfen,
und zwar:
1) in Beziehung auf den möglicherweise zu erzielenden Ver
gährungsgrad der im Grossen erzeugten Maischwürze, und
2) in Bezug auf die Vergährungsfähigkeit der aus den ver
wendeten Stoffen erzeugten Würze überhaupt.
Um die Prüfung ad 1 vorzunehmen, ist von der im Grossen
erzeugten bereits im Gährbottich befindlichen und mit dem Kühl
mittel gestellten Maische oder Würze vor oder nach dem Zusatze
des Gährungsmittel — was hier einerlei ist — eine Probe zu
nehmen, indem etwa 1 Eimer (100 Pfd.) davon in einen Kübel
von 1 '/ 3 Eimer Inhalt gebracht, dieser Maisch- oder Würzeportion
eine grössere Menge frischer Hefe — circa 1 Pfd. — nach er
folgtem Anrühren mit einer kleinen Menge der Maische zugesetzt