schädlicher Luftzug und Abkühlung dieser Legalitäten von Aussen
möglichst abgehalten werden, bringt man Doppelfenster an und
verbindet die Gährkammer mittelst einer Thüre mit der Brenn
stube. Sie kann aber auch höher als diese gelegen sein.
Dadurch erreicht man eine fortdauernd ziemlich gleichmässige
Temperatur in diesem Locale von 8 bis 10" R., auch ohne das
selbe heizen zu müssen, weil die grossen Massen der darin
gährenden Flüssigkeiten fortwährend so viel Wärme entwickeln,
als zur Erhaltung jener Temperatur nothwendig ist. Zeitweilig
muss für eine Lufterneuerung darin gesorgt werden, wozu man
einen nach Aussen führenden verschliessbaren Schlot und zur
Ableitung des kohlen sauren Gases den in’s Freie
mündenden Canal im Boden der Gährkammer benützt.
In vielen Fällen ist für die Kunsthefenbereitung eine ei
gene Hefenkammer nützlich; oft kann man deren Zube
reitung aber auch in der Brennstube oder in der Gährkammer
vornehmen.
Reinhaltung der Geräthe und Localitäten.
Bei allen zymotechnischen Gewerben ist grösste Reinlichkeit
der Geräthe und Localitäten eine Hauptsache; denn davon hängt
entweder die gute Beschaffenheit des erzeugten Productes oder
das Gelingen des Processes ab. Dieser Grundsatz bezieht sich
mithin auch auf die Branntweinbrennerei. Bei diesem Gewerbe
hat man in jener Beziehung vorzüglich zu beachten:
a) in Betreff der Localitäten: die Reinhaltung des Yormaisch-
locals, des Gährlocals und der Brennstube; und
b) in Betreff der Geräthe: die Reinhaltung des Vormaisch
bottichs , des Kühlschiffes, der Gährbottiche der Hefenkübel und
der Destillirgeräthschaf't.
Was die Reinhaltung der Localitäten anbelangt, so muss
schon bei deren Anlage darauf gesehen werden, dass dieselbe
leicht bewerkstelligt werden kann. Die Wände sollen rein und
nicht mit Schimmel überzogen sein; wenn das letztere der Fall
wäre, so müssen der Schimmel abgekratzt und die Wände frisch
übertüncht werden. Die Localitäten sollen hell sein, gelüftet