Full text: Die Branntweinbrennerei und die Hefenerzeugung (3. Band)

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welcher die durch Verdichtung entstandene Flüssigkeit nur lang 
sam abfliesst und auf ihrem Wege durch die Röhre, worin sie 
sich längere Zeit aufhält, auch gehörig abgekühlt werden kann; 
c) die Abnahme des Durchmessers der Kühlröhre, wodurch 
der Dampf, je weiter er in der Röhre vorwärts dringt, zu einer 
desto dünnem Masse ausgebreitet wird, welcher die Wärme 
leichter entzogen werden kann. 
Seine Nacht heile sind: 
Die schwierige, ja unmögliche vollständige Reinigung der 
selben, indem alle dazu vorgeschlagene mechanische und chemische 
Reinigungsmittel immer nur eine theilweise Reinigung bewirken 
können. Die Innenfläche der Kühlschlangenröhre kann selbst 
bei der Anfertigung nicht vollkommen blank hergestellt werden, 
wenn man dies auch durch Beizen mit verdünnter Schwefelsäure 
bewirken wollte. Sie wird aber bei ihrem Gebrauche durch 
zogen von atmosphärischer Luft und kohlensaurem Gase, dann 
von Wasser-, Alkohol-, Essigsäure- und Fuselöl-Dampf, welche 
letztere sich darin zur tropfbaren Flüssigkeit verdichten. Alle 
diese Substanzen corrodiren durch gemeinschaftliche Wirkung 
die innere Kupferfläche der Kühlschlangenröhre; es entsteht 
Kupferoxyd (Grünspan), und das Fuselöl setzt sich als eine 
schmierige Masse an, die ebenfalls Kupferoxyd zu einer Art 
Kupferseife auflöst und sich dadurch grün färbt. Der Grün 
span löst sich in der durchfliessenden wässerig geistigen Flüssig 
keit auf, und man erhält ein damit verunreinigtes, als Genuss 
mittel betrachtet, vergiftetes Destillat. Deshalb war in den 
k. k. österreichischen Staaten vorgeschrieben, nur zinnerne oder 
im Innern gut verzinnte kupferne Schlangenröhren anzuwenden. 
Da die Verzinnung der letzteren aber, wie die Erfahrung lehrt, 
sehr bald abgenützt wird und dann das Kupfer vor der Auf 
lösung nicht schützt, im Gegentlieil durch galvanische Wirkung 
noch befördert, so ist man von dieser Vorschrift abgegangen, 
hat den Gebrauch blosser kupferner Schlangenröhren allgemein 
gestattet, jedoch angeordnet, dass der zum Genüsse bestimmte 
Branntwein auf einen etwaigen Gehalt an Grünspan geprüft 
werde, wozu nicht nur die Sanitäts-Polizei, sondern auch der 
jenige berechtigt ist, welcher Branntwein zum Genüsse kauft. 
Das dazu geeignete und bestimmte Reagens, welches Jedermann 
vorräthig besitzen soll, der Branntwein verkauft oder ausschänkt,
	        
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