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Um den darin angesammelten Lutter (oder bei dem Weinen den
Branntwein) herausnehmen zu können, ist über dem Boden
entweder ein Ablasshahn angebracht, dessen Wirbel mit einem
Schloss versperrbar ist, um dadurch ein unerlaubtes Ablassen
desselben zu verhindern, oder im oberen Boden befindet sich
ein grosses viereckiges Loch von etwa 8 bis 10 Zoll Seitendimen
sion (64—100 Quadratzoll), dessen gut passender Deckel eben
falls mit einem Vorhängschloss versperrbar ist. Durch diese
Oeffnung wird der angesammelte Lutter ausgeschöpft und in die
Vorrathsgefässe, in das Lutterfass übertragen, was gewöhnlich
in Portionen zu 10 Maass geschieht und wodurch das Inhalts-
maass desselben erhoben und sichergestellt wird. Gewöhnlich
bedient man sich dazu weissblecherner Kannen von dem ange
gebenen Inhalte. Ist die Vorlagkanne zu klein, so wird noch
vor beendigtem Abtriebe ein Antheil Lutter aus derselben abge
nommen, abgemessen und in das Lutterfass übertragen.
Die Gradhaltigkeit oder der Alkoholgehalt desselben kann
erst dann erprobt werden, bis der ganze erhaltene Lutter ver
einigt und gemischt ist.
Von Wichtigkeit ist es, mit Sicherheit bestimmen zu können,
wann der Abtrieb beendigt, d. h. aller in der Maische enthalten
gewesene Alkohol in das Destillat (den Ablauf) übergegangen
und die Maische gehörig entgeistet ist. Man bedient sich dazu
mehrerer Proben, und zwar:
a) der Brennprobe,
b) der Riechprobe,
c) der Thermometerprobe,
d) der Aräometerprobe.
In Folgendem sollen diese Proben näher beschrieben und
kritisch gewürdigt werden.
a) Die Br ennprobe.
Sie besteht darin, dass man den Dampf aus der Brennblase,
die Destillation geschehe über freiem Feuer oder sie sei eine
Dampf-Destillation, durch Oeffnung eines Hahns in der Blasen
decke aus einer Röhre ausströmen lässt und ihn mittelst eines
brennenden Spans zu entzünden versucht; oder man nimmt
etwas von dem eben abfliessenden Nachlauf (beim einfachen
ßrennbetrieb), giesst denselben über den heissen Blasenhelm