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3) Solche , in welchen kein oder nur wenig fertig gebilde
ter Zucker enthalten ist, in welchen dagegen das Stärkmehl den
vorwaltenden Bestandtheil ausmacht , welches bei der Verwen
dung dieser Stoffe zur Branntweinerzeugung erst in gährungs-
fähigen Zucker (Krümelzucker) umgewandelt werden muss , um
die geistige Gährung einleiten und Alkohol daraus bilden zu
können. Diese Substanzen enthalten neben dem Stärkmehl auch
hefenbildende Bestandtlieile (Eiweissstoffe und Phosphate). Des
halb sind die daraus bereiteten süssen Flüssigkeiten zwar der
Selbstgährung fähig, aber sie tritt langsam ein und bietet keinen
guten Erfolg. Zur Beschleunigung des Eintrittes, zur gehörigen
Leitung und zum regelmässigen Verlaufe des Gährprocesses , so
wie zur Erzwingung des gewünschten Erfolges desselben ist ein
Zusatz von Hefe zur Erregung der Gährung unerlässlich.
Neben dem Alkohol entsteht dabei neu gebildete Hefe; die Menge
derselben ist jener des Alkohols und des zersetzten Zuckers pro
portional. Zu diesen Materialien gehören: die Getreidearten,
der Reis , der Mais, die Hülsenfrüchte , die Kastanien,
die Eicheln; die vorzüglichste Frucht dazu sind die Kartoffeln
und unter Umständen das aus ihnen bereitete Mehl oder Stärk
mehl. Da den letztem der Kleber als Bestandtheil abgeht,
welcher die Umwandlung des Stärkmehls in Zucker und die
Gährungsfähigkeit der erzeugten süssen Flüssigkeit bedingt, so
können sie nicht allein, sondern nur in Gemeinschaft mit Kleber
enthaltenden Stoffen (Getreide) dazu verwendet werden , in
welchem Falle die Gährung dieselben Erscheinungen bietet, wie
die bei Anwendung von Getreide.
Die Erzeugung des Branntweins aus diesen stärkmehlhal-
tigen Materialien erfordert den meisten Aufwand und ist die um
ständlichste und schwierigste.
Endlich kommt wohl auch der Fall vor, dass man bereits
gegohrene alkoholhaltige Flüssigkeiten, wie W ein oder Bier,
auf Branntwein benutzt, wenn dieselben im Uebergange zum Ver
derben sind und dadurch ungeniessbar wurden, um, wenn man
sie nicht zur Erzeugung von Essig verwenden will, wenigstens
noch den darin enthaltenen Alkohol zu gewinnen.
Von der Erzeugung einer alkoholhaltigen Flüssigkeit durch
Selbstgährung aus den unter 1 und 2 aufgezählten zuckerhal
tigen Bilanzensäften und Zuckerarten wird später die Rede sein