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Um die Menge des erforderlichen Kühlwassers zu finden,
nehmen wir seine Temperatur während der Betriebszeit mit
8° R. und jene Temperatur desselben , mit welcher es aus dem
Kühlfasse abfliesst, mit 38° R, an, so dass je 1 ß Kiihhvasser 30
Wärmeeinheiten aufnimmt. In diesem Falle sind erforderlich:
a) für die Branntweinerzeugung
168119
30
= 5603 ß und
b) für die Weingeisterzeugung
189687
30
6322 ß Kühlwasser,
während, wenn nur das letzte Destillat zur Verdichtung und
Abkühlung gelangt wäre, für die Branntweinerzeugung mit
37810
30
= 1260 ß und
für die Weingeisterzeugung mit
16135
30
= 537 ß Kühlwasser
ausgelangt werden könnte.
Aus diesen Berechnungen ergeben sich folgende, mit der
Erfahrung übereinstimmende, für den einfachen Brennbetrieb
geltende Grundsätze:
1) Es ist für die Ersparniss an Zeit, Arbeit und Brennstoff
vortheilhaft, den grösseren Theil des Ablaufes für sich als Vor
lauf aufzusammeln und den kleineren Theil desselben als Nach
lauf beim folgenden Abtriebe einer ähnlich alkoholhaltigen Flüs
sigkeit (Maische, Lutter , Branntwein) wieder zuzugeben, nicht
aber den ganzen gemischten Ablauf der Rectification zu unter
werfen.
2) Weil das Fuselöl vorzüglich im Nachlauf angehäuft wird,
so erhält man nach diesem Verfahren im jedesmaligen Vorlauf
immer ein reineres Product.
3) Die Erzeugung blos von Branntwein erfordert einen ge
ringeren Aufwand von Arbeit, Zeit und Brennstoff, als die von
Weingeist.
4) Sie erfordert beim einfachen Brennbetrieb auch weniger
Kühlwasser.
5) Die mehrmaligen Erhitzungen und Verdampfungen (De
stillationen) nach jedesmal erfolgter vollständiger Gondensa-