Full text: Die Branntweinbrennerei und die Hefenerzeugung (3. Band)

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Um die Menge des erforderlichen Kühlwassers zu finden, 
nehmen wir seine Temperatur während der Betriebszeit mit 
8° R. und jene Temperatur desselben , mit welcher es aus dem 
Kühlfasse abfliesst, mit 38° R, an, so dass je 1 ß Kiihhvasser 30 
Wärmeeinheiten aufnimmt. In diesem Falle sind erforderlich: 
a) für die Branntweinerzeugung 
168119 
30 
= 5603 ß und 
b) für die Weingeisterzeugung 
189687 
30 
6322 ß Kühlwasser, 
während, wenn nur das letzte Destillat zur Verdichtung und 
Abkühlung gelangt wäre, für die Branntweinerzeugung mit 
37810 
30 
= 1260 ß und 
für die Weingeisterzeugung mit 
16135 
30 
= 537 ß Kühlwasser 
ausgelangt werden könnte. 
Aus diesen Berechnungen ergeben sich folgende, mit der 
Erfahrung übereinstimmende, für den einfachen Brennbetrieb 
geltende Grundsätze: 
1) Es ist für die Ersparniss an Zeit, Arbeit und Brennstoff 
vortheilhaft, den grösseren Theil des Ablaufes für sich als Vor 
lauf aufzusammeln und den kleineren Theil desselben als Nach 
lauf beim folgenden Abtriebe einer ähnlich alkoholhaltigen Flüs 
sigkeit (Maische, Lutter , Branntwein) wieder zuzugeben, nicht 
aber den ganzen gemischten Ablauf der Rectification zu unter 
werfen. 
2) Weil das Fuselöl vorzüglich im Nachlauf angehäuft wird, 
so erhält man nach diesem Verfahren im jedesmaligen Vorlauf 
immer ein reineres Product. 
3) Die Erzeugung blos von Branntwein erfordert einen ge 
ringeren Aufwand von Arbeit, Zeit und Brennstoff, als die von 
Weingeist. 
4) Sie erfordert beim einfachen Brennbetrieb auch weniger 
Kühlwasser. 
5) Die mehrmaligen Erhitzungen und Verdampfungen (De 
stillationen) nach jedesmal erfolgter vollständiger Gondensa-
	        
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