Full text: Die Branntweinbrennerei und die Hefenerzeugung (3. Band)

282 
geschehen, sondern auch der Zeitraum bemessen ist, binnen wel 
chem er beendigt sein muss. Hier ist also mit Rücksicht auf 
die Menge und den Alkoholgehalt der abzutreibenden Maische 
die Grösse der Brennblase und ihre Feuerfläche in das rechte 
Yerhältniss zu bringen. 
Diese gesetzlichen Vorschriften werden später zur Sprache 
kommen. 
Nehmen wir für 1000 8 zum Kochen zu erhitzende Maische 
eine wirksame Feuerfläche der Brennblase von 20 Quadratfuss 
an, so ist aus Erfahrung bekannt, dass von je 1 Quadratfuss der 
selben nahe 40 8 Maische in einer Stunde zum Sieden erhitzt 
werden können; es werden also dazu 1'/ 4 Stunde Zeit nöthig 
sein. Es sollen davon 250 8 abgetrieben werden, wozu noch 
250 
■ - — 2.08 Stunden nothwendig sind, da 1 Quadratfuss Feuer 
fläche stündlich 6 8 Dampf liefert; man wird aber in zwei Stun 
den fertig werden, weil die Destillation alkoholhaltiger Flüssig 
keiten schneller als die des blossen Wassers erfolgt. 
Die Zeit der Erhitzung zum Kochen verhält sich also hier 
zu jener des Abtriebs, eine gleichartige Feuerung vorausgesetzt, 
= 5:8, oder bei alkoholreichen Maischen, wovon mehr abge 
trieben werden muss, bis = 5 : 10, d. h. letzterer Zeitaufwand 
ist nahe doppelt so gross als der erstere. 
Alkoholverlust heim Abtriebe. 
Bei einer jeden Destillation alkoholhaltiger Flüssigkeiten im 
Grossen finden Verluste an Alkohol Statt, und sind um so 
grösser, je sorgloser dabei verfahren und je öfter dieselben recti- 
ficirt, werden. Sie sind also bei dem einfachen Brennverfahren 
am grössten. Mehrere Ursachen bedingen diese Verluste, welche 
sind: 
1) Ein unvollkommener Verschluss an den Verbindungs- 
fugen des Destillir- und Klihlgeräthes; er zeigt ein sorgloses 
Verfahren an und kann vermieden werden. 
2) Der Gehalt der reifen Maische an einer gewissen Menge 
von kohlensaurem Gase, welches sich erst bei der Erhitzung der 
Maische vollständig aus derselben entwickelt, durch das Kühl
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.