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geschehen, sondern auch der Zeitraum bemessen ist, binnen wel
chem er beendigt sein muss. Hier ist also mit Rücksicht auf
die Menge und den Alkoholgehalt der abzutreibenden Maische
die Grösse der Brennblase und ihre Feuerfläche in das rechte
Yerhältniss zu bringen.
Diese gesetzlichen Vorschriften werden später zur Sprache
kommen.
Nehmen wir für 1000 8 zum Kochen zu erhitzende Maische
eine wirksame Feuerfläche der Brennblase von 20 Quadratfuss
an, so ist aus Erfahrung bekannt, dass von je 1 Quadratfuss der
selben nahe 40 8 Maische in einer Stunde zum Sieden erhitzt
werden können; es werden also dazu 1'/ 4 Stunde Zeit nöthig
sein. Es sollen davon 250 8 abgetrieben werden, wozu noch
250
■ - — 2.08 Stunden nothwendig sind, da 1 Quadratfuss Feuer
fläche stündlich 6 8 Dampf liefert; man wird aber in zwei Stun
den fertig werden, weil die Destillation alkoholhaltiger Flüssig
keiten schneller als die des blossen Wassers erfolgt.
Die Zeit der Erhitzung zum Kochen verhält sich also hier
zu jener des Abtriebs, eine gleichartige Feuerung vorausgesetzt,
= 5:8, oder bei alkoholreichen Maischen, wovon mehr abge
trieben werden muss, bis = 5 : 10, d. h. letzterer Zeitaufwand
ist nahe doppelt so gross als der erstere.
Alkoholverlust heim Abtriebe.
Bei einer jeden Destillation alkoholhaltiger Flüssigkeiten im
Grossen finden Verluste an Alkohol Statt, und sind um so
grösser, je sorgloser dabei verfahren und je öfter dieselben recti-
ficirt, werden. Sie sind also bei dem einfachen Brennverfahren
am grössten. Mehrere Ursachen bedingen diese Verluste, welche
sind:
1) Ein unvollkommener Verschluss an den Verbindungs-
fugen des Destillir- und Klihlgeräthes; er zeigt ein sorgloses
Verfahren an und kann vermieden werden.
2) Der Gehalt der reifen Maische an einer gewissen Menge
von kohlensaurem Gase, welches sich erst bei der Erhitzung der
Maische vollständig aus derselben entwickelt, durch das Kühl