324
schlossenen Kühlfass auf denselben und mit etwa 60° R. Tempe
ratur von demselben abfliesst, betrage 50° R., wobei 1 Quadrat-
fuss Kühlfläche in der Minute 53 W. E. ableitet, so entfällt für
426
den Dephlegmator eine Oberfläche = ——— = 8 Quadratfuss.
05
Soll nicht Branntwein, sondern Weingeist von 32 3 / 4 ° A. er
zeugt werden, wovon 52.5 iS ausfallen, so müssen noch 95 —
52.5 = 42.5 iS Wasserdampf durch den Dephlegmator mehr nie
dergeschlagen werden, wobei das Phlegma die mittlere Tempe
ratur des Dephlegmirwassers behält. Es sind ihm also noch zu
19975
entziehen 42.5 X 470 = 19975 W. E., in der Minute = ———
3o
= 570 W. E., und es muss dazu eine noch grössere Dephleg-
570
mirfläche angewendet werden, um
53
= 10.75 Quadratfuss.
Auf Wärmeableitung wurde hier keine Rücksicht genommen, weil
eine dephlegmirende Wärmeentziehung durch die äussere
Luft eigentlich nur an einem kleinen Tbeile, mithin an einer
kleinen Fläche des Apparats Vorkommen kann. Sie ist der
Rechnung zu Gunsten, weil dann eine kleinere Dephlegmirfläche
genügt. Für die Dampfdestillation fällt sie wieder etwas grösser
aus, doch ist dies von der Construction des Apparats bedingt.
Die Erzeugung blos von Branntwein erfordert daher eine
kleinere Deplegmirfläche als die von Weingeist, wie sich dies
auch von selbst versteht.
3) Für die Condensirung.
Obwohl hiefür schon früher Regeln aufgestellt und Berech
nungen der Condensirfläche gemacht worden sind, so wollen wir
sie hier doch in der eben angezeigten Art wiederholen. Es wären
52.5 iS Weingeistdampf von 76 pCt. Alkoholgehalt dem Gewichte
nach zu verdichten, demselben sein Gehalt an gebundener und
freier Wärme = 13500 -f- 2635 = 16135 W. E. zu entziehen
und derselbe bis 10° R. abzukühlen, dieses aber in 30 .Minuten
zu vollbringen, weil der Dampf in dem Dephlegmator wieder
etwas zurückgehalten wird, so entfallen auf eine Minute
ö ’ 30
= 537 W. E. Wenn nun das zufliessende Kühlwasser 8° R.,
das abfliessende erwärmte Wasser 40° R. Temperatur hat und