weil sie nicht nur in allen Ländern verschieden sind, sondern
auch zu einander in jedem Lande in einer anderen Proportion
stehen. Dagegen ist das absolute Gewicht dazu voll
kommen geeignet; denn wenn auch die Gewichtseinheit in
den Ländern verschieden ist, so wird dadurch die Proportionalität
in den Angaben nicht gestört, weil die Beziehung des absoluten
Gewichtes der verarbeiteten Substanz auf jenes der erhaltenen
Ausbeute, in derselben Gewichtseinheit ausgedrückt, immer die
selbe bleibt. Deshalb wurde schon vorn bei der Ermittelung
der möglichen Alkoholausbeute davon Gebrauch gemacht, und
aus demselben Grunde wird davon auch später bei der Betrach
tung der wirklich erhaltenen Ausbeuten darauf Bezug genom
men werden. Man kann dies sehr leicht in einer Procentzahl
ausdrücken, in dem man z. B. sagt: der Weizen gab 25, die
Kartoffeln gaben 7 pCt. Alkohol, wobei sich die Beziehung die
ser Angaben auf das absolute Gewicht von selbst versteht.
Nebst dieser vorgeschlagenen allgemein verständlichen An
gabe über die erhaltenen Alkoholausbeuten giebt es auch noch
mehrere andere, man kann sagen provincieile oder landes
übliche Methoden, die sich entweder auf die gebräuchlichen
Maasse oder auf die zur Bestimmung des Alkoholgehaltes im
erzeugten Branntwein oder Weingeist benützten Instrumente
stützen. So z. B. sagt man in Oesterreich: der Metzen Kartof
feln gab 6 Maass und der Metzen Korn 16 Maass 20grädigen
Branntwein, und in Preussen: der Scheffel Kartoffeln giebt als
Maximum 10 Quart Branntwein von 50 pCt. Tralles (Alkohol
gehalt dem Volumen nach).
Nach einer anderen Bezeichnungsmethode beurtheilt man
die Alkoholausbeuten auch nach Graden der Wiener Branntwein
wage oder A - Scala (Oesterreich) oder nach Procenten von
Tralles (Preussen und im Zollverein).
Wenn man z. B. aus täglich verarbeiteten 100 Metzen Kar
toffeln 14 Eimer Weingeist von 30° A - Concentration gewinnt
= 14 X 30 = 420 Eimergraden, so entfallen auf 1 Metzen
Kartoffeln = 4.2 Eimergrade Alkohol. Drei Eimergrade
Alkohol aus 1 Metzen Kartoffeln mit Gerstenmalz werden für