Full text: Die Branntweinbrennerei und die Hefenerzeugung (3. Band)

(¡rüsste Ausbeute: Erreichbare Ausbeute: 
Maass- oder Ouartprocente Tralles 
100 ft Reis 
. . 1790 
1432 
„ Kartoffeln (allein) . . . 
. . 419 
335 bis 419 
„ Kartoffel-Stärkmehl . . 
. . 1984 
1587 
„ Kartoffelmehl 
. . 1760 
1412 
„ Zuckerrüben 
. . 281 
281. 
Die hier angegebenen erreichbaren Ausbeuten werden von 
Getreide nur bei dem sorgfältigsten Verfahren, niemals aber 
noch, ausser bei den Kartoffeln und deren Präparaten, im gros 
sen Durchschnitte erhalten; bei den letzteren nähern sich die 
erreichbaren Ausbeuten sehr oft den möglich grössten. 
Es ist auch oft von der Alkoholausbeute aus der landesge 
setzlichen Maasseinheit des verarbeiteten Rohstoffes die Rede. 
Um sich hierüber verständigen zu können, muss man dabei stets 
angeben, was eine Maasseinheit der verarbeiteten Substanz wägt, 
und ob sie gestrichen oder gehäuft gemessen wird; denn es ist 
bekannt, dass je nach der Qualität das Gewicht der Maasseinheit 
Getreide grösser oder kleiner ist, so wie dass das Getreide ge 
strichen, die Kartoffeln aber gehäuft gemessen werden. Je nach 
dem Durchmesser oder der Querschnittsfläche des gebrauchten 
Maasses ist nun der Haufe kleiner oder grösser, und davon das 
Gewicht der Maasseinheit der Kartoffeln mit bedingt. Auffallend 
ist der Umstand, dass in Preussen das Gewicht eines Scheffels 
Kartoffeln mit 100 und auch bis mit 110 ft und jenes eines 
Scheffels Weizen mit 85 Berliner Pfd. angegeben wird, während 
in Oesterreich die Gewichte eines Metzens Weizen und Kartof 
feln so ziemlich gleich mit je 80 ft angenommen werden. Auf 
diese Differenzen muss man bei Vergleichungen der Alkoholaus 
beuten aus der Maasseinheit zwischen Preussen, Oesterreich und 
anderen Ländern besondere Rücksicht nehmen, und sie, um zu 
einem brauchbaren vergleichenden Resultate zu gelangen, auf 
das absolute Gewicht, am besten auf 100 ft der verarbeiteten 
Substanz zurückführen. Häufig werden die in den Brennereien 
verarbeiteten Kartoffeln nicht gemessen, sondern ihr Inhaltsmaass 
aus dem des Kochbottichs gefolgert. In diesem Falle muss man 
die Ueberzeugung haben und sich dieselbe nöthigenfalls ver-
	        
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