Full text: Die Branntweinbrennerei und die Hefenerzeugung (3. Band)

schaffen, dass nicht mehr Kartoffeln in denselben eingefüllt wor 
den sind und eingefüllt werden können, als angegeben wurde; 
denn dies ist eines der gewöhnlichen Kunststückchen derjenigen 
Brenner, die sich mit übergrossen Ausbeuten aus dem Schef 
fel oder dem Metzen Kartoffeln rühmen. 
Aus den Kartoffeln allein, ohne Zusatz von Malz oder rohem 
Getreide, kann kein Branntwein erzeugt werden; dieser Zusatz 
trägt offenbar zur Vergrösserung der Alkoholausbeute bei, und 
man findet daher Angaben über Ausbeuten an Alkohol aus den 
Kartoffeln inclusive und exclusive des zugesetzten Malzes. 
Im ersten Falle muss man wissen, wie viel Malz (und allenfalls 
rohes Getreide) den Kartoffeln zugesetzt worden, und in beiden 
Fällen ist es nothwendig zu wissen, welche Alkoholausbeute man 
dem zugesetzten Malze zuzurechnen habe. Hierin wird denn sehr 
willkürlich verfahren und dem zugesetzten Malze gemeiniglich 
weniger zugerechnet, als ihm zukommt, wodurch die Aus 
beute aus den Kartoffeln ungebührlich in die Höhe 
gerechnet wird. Es liegt aber sehr nahe und muss als 
Grundsatz festgestellt werden, dass, weil beiderlei Extracte, das 
aus den Kartoffeln und jenes aus dem Malze, gemeinschaftlich 
in der Maischwürze aufgelöst sind und ebenso gemeinschaftlich 
vergähren, sie mithin auch einen gemeinschaftlichen, ihrer in 
die Würze gelieferten Extractmenge proportionalen Autheil an 
der Alkoholausbeute haben müssen, während man gemeiniglich 
für das Malz nur jenen Antheil Alkohol in Rechnung nimmt, 
welchen es für sich eingemaischt und vergohren geliefert haben 
würde. Dies ist aber irrig; denn das Malz ist es ja, welches 
die Kartoffeln zur Zuckerbildung und die Maische zur Vcrgäh- 
rung bringt, was durch den Maischproeess ohne Malz nicht mög 
lich ist, und bei schlechter Vergährung der Maischen, 
mithin geringerer Alkoholausbeute, würde dem Malze 
immer die gleiche Ausbeute zugerechnet werden, jene 
aus den Kartoffeln daher wieder zu klein ausfallen. So aber, 
bei der Beziehung auf die vergährbare Extractmenge, welche sie 
in die Maischwürze liefern, concurriren sie immer auf eine pro 
portionale Weise an derselben mit. Wenn daher auf je 100 B 
Kartoffeln (17.3 B Extract) 5 B Gerstenschweichmalz (2.75 B
	        
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