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allein es soll sogleich gezeigt werden, dass diese Ansicht eine
irrige sein würde. Es blieben nämlich im gegebenen Falle un-
zersetzt in der gegohrenen Würze zurück p — p X 0.811 =
2.363 pCt. Extract, und dies macht 18.81 pCt. des absoluten
Extractgehaltes. Die Differenz zu Gunsten der schwächeren
Würze beträgt demnach nur 18.81 — 18.72 = 0.09 pCt. des
absoluten Extractgehaltes, mithin so wenig, dass dieser Nach
theil durch die beim Dickermaischen erreichten Vortheile viel
fach aufgewogen wird.
Dagegen zeigt sich sogar ein Vortheil des dickeren Einmai
schens, wenn, wie es häufiger vorkommt, beiderlei Würzen
nur bis = 1 Grad Saccharimeter-Anzeige vergähren. In diesem
Falle wäre der Vergährungsgrad
g
der 8procentigen Würze = —-— = 0.875,
8
» 12.5 „ „ = = 0.920,
mithin jener der consistenteren Würze bedeutend grösser, und
. es ist nur nothwendig, dass die gehaltreichere Würze bis 1.56
Grad Saccharimeter-Anzeige vergähre, um denselben Vergäh
rungsgrad wie die dünnere Würze zu erlangen; d. h. wenn die
schwächere Würze bis 1 Grad und die stärkere bis 1.56 Grad
Saccharimeter-Anzeige vergähren, so ist ihr Vergährungsgrad ein
gleicher, und demgemäss auch die Alkoholausbeute bei beiden
Würzen in derselben Proportion zum verarbeiteten Rohstoff. Bei
gleichem Vergährungsgrade ist demnach die Alkoholausbeute
proportional der stattgehabten scheinbaren Attenuation, mithin
bei der stärkeren Würze zwar absolut grösser, aber relativ bei
der stärkeren jener bei der schwächeren Würze gleich.
Jedoch ist hierbei auch der Werth der Alkoholfactoren bei
stärkeren und schwächeren Würzen nicht zu übersehen, indem
er für die ersteren wieder etwas grösser ist als für die letzteren.
Berechnet man im obigen Falle die Menge des unzersetzt
gebliebenen Extractes, so beträgt dasselbe
bei der 8procentigen Würze 28.80 pCt. und
„ „ 12.5 „ „ 25.41 „ des absoluten Ex
tractgehaltes derselben; die Zersetzung des Extractes in der
letzteren Würze ist daher offenbar vollständiger erfolgt.