der Theilstriche aller einzelnen Procent - Anzeigen von dem
ersten Theilstrich an, welcher dem absoluten Alhohol oder einer
Dichte von 0.7951 entspricht.
In der Tabelle VIII sind die Resultate dieser Rechnung in
der 7. Spalte zusammengestellt. Nach diesen Zahlen kann für
cylindrische Röhren für jeden Abstand der Endpunkte an der
zu verzeichnenden Gradleiter die Eintheilung derselben in die
einzelnen Procentanzeigen von 99 bis 0 vorgenommen werden,
wozu man sich mit einer Schraubentheilmaschine diese Abstände
auf eine beliebige längere Scala aufträgt, uud sie dann von da
mittelst einer Winkeltheilmaschine in jedem erforderlichen Ver
hältnisse verjüngt, wie bereits beim Saccharimeter angegeben
worden, auf eine gegebene Distanz überträgt.
Nach derselben Tabelle ist auch das Scalennetz für diese
Alkoholometer Tafel III entworfen, wornach man für Gradleitern
von 6 bis 12 Zoll Länge zu prüfen im Stande ist, ob die Ein
theilung derselben — eine cylindrische Scalenröhre vorausge
setzt — richtig sei. Jede solche Gradleiter muss nämlich je nach
ihrer Länge auf eine der entsprechenden Ordinaten innerhalb
der beiden äussersten Netzlinien aufgelegt, mit der daselbst be
findlichen Procenten-Eintheilung übereinstimmen, oder wenig
stens nicht zu erheblich davon abweichen, und dann kann man
sich damit zufrieden stellen. Nebstdem aber muss der Null
punkt, ein mittlerer und ein dem obersten Endpunkt naher Punkt
durch Eintauchen in die entsprechenden geistigen Flüssigkeiten
bei 12° R. Temp. geprüft werden, und nur wenn auch diese,
namentlich wenn die beiden Endpuncte übereinstimmen, kann
das geprüfte Instrument als richtig angesehen werden. Aus der
Gradleiter auf dem Scalennetz ist zu ersehen, dass die Abstände
der Theilstriche bei den niederen Procenten sehr klein sind, wo
durch die Bestimmung des Alkoholgehaltes solcher geistiger
Flüssigkeiten mit gewöhnlichen Alkoholometern, welche die ganze
Scala umfassen , wenn die Gradleiter nicht sehr lang ist, etwas
unsicher wird. Da man nun diesen Instrumenten wegen ver
mehrter Zerbrechlichkeit und ungeschickter Form eine grössere
Länge nicht wohl geben kann, so wird vorgeschlagen, für die
Prüfung der Branntweine eigene Alkoholometer zu verfertigen,
welche nur Anzeigen von 0 bis 50 oder 60 pCt. Alkoholgehalt
umfassen, ihnen aber dieselbe Sealen-Länge zu geben, welche