Full text: Die Branntweinbrennerei und die Hefenerzeugung (3. Band)

426 
nach Oben gezählt und geben den relativen Alkoholgehalt zu 
erkennen. 
Dieses Instrument, obwohl es bald sehr allgemein in Ge 
brauch gekommen ist und sich darin bis jetzt erhalten hat, ist 
später verächtlich behandelt worden. 
Allein das Vorurtheil gegen diese Instrumente ist unge 
gründet, sie sind für den angezeigten Zweck vollkommen brauch 
bar; es handelt sich blos darum, ihre Construction auf eine 
feste Basis zurückzuführen. Sie lassen sich zugleich sehr wohl 
feil hersteilen, und das ist es zugleich, was zu ihrer Verbrei 
tung und Erhaltung so viel beigetragen hat. Sie können auch 
genau und übereinstimmend verfertigt werden. In den Mitthei 
lungen für Gewerbe und Handel (Prag 1837 Bd. 2, S. 238) 
u. f., habe ich den Beweis niedergelegt, dass dies möglich sei 
und dass die Grade derselben in genauer Beziehung zu den 
specifischen Schweren stehen. Ich habe gezeigt: dass die spe- 
cifische Schwere der genannten Kochsalzlösung = 1.07463 ist; 
dass sich demzufolge sehr einfach durch vergleichende Rechnung 
eine Gleichung aufstellen lässt, nach welcher man die Grade 
dieses Instruments auf die ihnen entsprechende Dichte zurück 
führen kann, und dass sie daher in genauer und unveränderlicher 
Beziehung zu diesem und dadurch auch zu dem Alkoholgehalte 
der geistigen Flüssigkeiten stehen. Nennt man die Anzahl der 
von diesem Instrumente in der geistigen Flüssigkeit angezeigten 
Grade = x, so ist die Gleichung folgende: 
Dichte = 
144 
134 + x. 
Nach dieser Formel ist die Bedeutung der Baume’schen 
Grade zu nehmen. Die einzige Inconsequenz, welche dabei bleibt, 
ist die, dass der Punkt des Einsinkens im Wasser entsprechend 
einer Dichte = 1.000 mit 10, und nicht (wie in Holland) mit 0 
bezeichnet wird. Allein davon könnte, ohne grosse Verwirrung 
zu veranlassen, nicht abgegangen werden und es ist dies auch 
nicht nothwendig, weil die Einführung einer rationellen gesetz 
lichen Weingeistwaage und zwar die eines Alkoholometers für 
Inhaltsmaassprocente, bereits verfügt ist. 
Weil die Branntweinwaage von Baume sich aber noch 
im Gebrauche findet, konnte dieselbe hier nicht übergangen 
werden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.