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zahlt wird (40.000.000 Thaler jährlich), dass den Krontrinkstuben
nicht viel des Branntweinabsatzes entgehen könne. Die nähern
hierbei obwaltenden Modalitäten sind mir unbekannt. Doch soll
gegenwärtig ein anderes System der Besteuerung der Brannt-
weiuerzeugung in Russland eingeführt werden.
Die Besteuerung des erzeugten Branntweins findet
im ausgedehntesten Maasse in England, und neuester Zeit
auch in Oesterreich Statt. Ein solches Besteuerungssystem lässt
sich aber nicht ohne ein inquisitorisches Eingehen in die wich
tigsten Momente des Brennbetriebs — ohne denselben jedoch
in technischer Beziehung zu stören — durchführen, und eine
so strenge und genaue Beaufsichtigung desselben findet auch in
England Statt. Es genügt nämlich hierbei durchaus nicht, nur
jene Quantität Branntwein als erzeugt anzunehmen, welche beim
Abtriebe wirklich als Ablauf erhalten wird, sondern man muss
sich auch die Ueberzeugung verschaffen, dass nur so viel und
nicht mehr Branntwein aus der vergohrenen oder reifen Flüssig
keit erhalten werden konnte, wobei Alles auf den gesetzlichen
Normalspiritus von 0.920 specifischem Gewichte zurückge
führt wird.
Der Accisbeamte verlässt daher dort die Brennerei nicht,
wird alle 6 Stunden Tag und Nacht abgelöst, und erforscht
mittelst eines eigenen Aräometers, welches ihm die specifische
Schwere der Flüssigkeit anzeigt, die bei dem Gährungs-
verlaufe stattgefundene scheinbare Attenuation, woraus
er nach durch Versuche ermittelten Zahlen die zu erwartende
Ausbeute an Probespiritus im Vorhinein berechnet, die nun mit
der wirklichen Ausbeute bis auf geringe Differenzen übereinstim
men muss. Da dort nur grosse Brennereien bestehen, so lohnt
dieses Verfahren allerdings die darauf verwendete Mühe und
Kosten, und man findet hier den schönsten Beweis von dem
Nutzen einer genauen Bekanntschaft mit den Attenuations
gesetzen bei dem Processe der geistigen Gährung,
nur dass in England dazu ein anderes Instrument und kein
Procenten-Sac charimeter angewendet wird. Ich habe das
letztere mit noch mehr Vortheil und zum allgemeinen Gebrauche
geeignet eingeführt und demselben einen viel grösseren
Umfang seiner Brauchbarkeit verschafft. Nur in kleinen