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hen, dass nicht etwa verborgenerweise Kartoffeln gekocht oder
an verborgenen Orten unversteuerte Maische erzeugt und dem
Abtriebe mit unterworfen werde. Die Menge der verarbeiteten
versteuerten Trockensubstanz lässt sich auch noch durch die
Saccharimeter-Anzeige controliren, welche die im Gährbottich ver
einigte, gehörig gekühlte und gestellte Maischwürze zeigt, wozu
die Tabellen S. 23 und 97 benützt werden können, die sich noch
vollständiger ausführen lassen.
Die Besteuerung von der Menge der verarbeiteten Trocken
substanz würde also nur die steueramtliche Ueberwachung des
eigentlichen Maischverfahrens bis zu jenem Zeitpunkte nothwen-
dig machen, wo die ganze Maische in dem Gährbottiqh verei
nigt ist, und den ganzen übrigen technischen Betrieb freilassen
können.
Die Dicke des Einmaischens ist den Parteien hierbei eben
falls frei gelassen, doch muss ein geregelter Betrieb befolgt
werden.
Ad 2) Die Menge der erzeugten Maische ist in Oester
reich zum Theil noch, in den Zollvereinsstaaten gegenwärtig noch
allgemein besteuert, dabei aber die Qualität derselben ausser
Acht gelassen worden, wodurch eben die Cultur des Dickmai
schens herbeigeführt wurde. Sie zieht eine Menge anderer, den
Gewerbtreibenden lästiger und sie im technischen Fortschreiten
beirrender Ueberwachungs- und Controlmassregeln in Bezug auf
Steigraum, Gährdauer, Brenndauer und Grösse des
Brennapparats &c. nach sich, welche bei Berücksichtigung
der eingemaischten Trockensubstanz (nach 1) leicht entbehrlich
gemacht werden könnten, um sowohl dem Gefällspersonale die
Aufsicht als den Gewerbtreibenden den Betrieb und jeden tech
nischen Fortschritt im Gewerbe zu erleichtern. In zweifelhaften
oder zweideutigen Fällen wird das Saccharimeter vollkommen
geeignet sein, durch Prüfung der Maisch würzen in den
verschiedenen Gährbottichen auf ihre Saccharimeter-Anzeigen zu
entscheiden, ob eine geheime Einmaischung Statt gefunden habe,
zu welchem Behufe die gewerbtreibenden Parteien verhalten
werden können, die hierzu nöthige einfache Seihevorrichtung
stets im brauchbaren Zustande bereit zu halten. Diese Prü
fung zeigt nämlich, ob sich in dem Gährbottich, worin sich reife
Maische befinden soll, wirklich solche, oder vielleicht frische