Full text: Die Branntweinbrennerei und die Hefenerzeugung (3. Band)

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oder schon theilweise vergohrene Maische befindet, welche die 
Gährung erst kürzere Zeit erlitten hat. Die benützten Gährbot- 
tiche mit ihren Nummern müssen daher nothwendig jedesmal 
mit angegeben werden. 
Die grössere Anzahl der in jeder Brennerei, welcher eine 
72stündige Gährdauer zugestanden ist, angewendeten Gährbot- 
tiche — für jede tägliche Einmaischung eines Bottichs werden 
gewöhnlich 4, selten nur 3 Gährbottiche aufgestellt — erleich 
tert die Steuerbevortheilungen ungemein, indem darin Einmai 
schungen Statt finden können, bevor noch die reife Maische zum 
Abbrennen abgelassen ist, worauf nur eine einfache Uebertragung 
der Maischen aus einem Bottich in den andern nothwendig ist, 
um den Anforderungen des Gesetzes scheinbar — zu genügen. 
Deshalb wäre es angezeigt, die Gährdauer überhaupt nur 
auf 48 Stunden und die dafür angewendete Anzahl von Gähr- 
bottichen auf das nothwendige Minimum zu beschränken, die 
Steuer aber so zu bemessen und zu vertheilen, dass 
sie nicht blos von den benützten, sondern auch von 
den leer stehenden Gähr bottichen bezahlt werden 
müsste. 
Man würde durch eine solche Besteuerungsart bewirken, 
dass die Zahl der Gährbottiche in der Brennerei auf das ge 
ringste Maass beschränkt würde, die Cultur des Schnellgährens 
in ausgedehntem Maassstabe hervorrufen, und dadurch zugleich 
mit dem bereits erzielten Dickmaischen den Brennbetrieb in 
kurzer Zeit zu einem Grade von Ausbildung bringen, dass es 
dann möglich würde, einen Besteuerungsmaassstab 
anzulegen, der keine weitere Bevortheilung des Steuer- 
gefälls mehr zu Hesse. Dieses Ziel zu erreichen, ist sowohl 
im Interesse des Staatsschatzes als auch in jenem der Moralität 
des gewerbtreibenden sich mit der Brennerei befassenden Pu- 
blicums höchst wichtig und geboten. Es unterliegt keinem 
Zweifel, dass es erreicht werden kann. 
Ad 3) Die Versteuerung der Menge des erzeugten 
Branntweins ist offenbar die billigste und gerechteste, weil, 
wenn zufälligerweise oder selbst aus Unkenntniss in der Behand 
lung des verarbeiteten Rohstoffes eine geringere Ausbeute von 
demselben erzielt wird, auch der zu entrichtende Steuerbetrag 
kleiner ausfällt, während bei der Versteuerung der Trockensub
	        
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