Full text: Die Branntweinbrennerei und die Hefenerzeugung (3. Band)

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deren Folge sie für die Beheizung mit freiem Feuer sehr flach 
und niedrig gemacht wurden, um den Abtrieb zu beschleunigen. 
In Belgien ist das Inhaltsmaass der benützten Gährgefässe 
für je 24 Stunden oder eine Tageszeit besteuert, und diese Be 
steuerungsart hat die Cultur des Sch nellgährens hervor 
gerufen, welche in Belgien derart ausgebildet ist, dass die 
Maische mit Einrechnung ihrer Zubereitung in 24 Stunden schon 
reif ist und dem Abtriebe unterworfen wird. 
In Oesterreich und im Zollverein besteht auch eine ähn 
liche Bestimmung, nur mit dem Unterschiede, dass die Beniiz- 
zung des versteuerten Gährbottichraums durch 48 bis 72 Stunden 
gestattet ist, was schon eine ungleichartige Behandlung ist, und 
es hat diese Ausdehnung der Benützungszeit eines Gährbottichs 
ebenfalls die Cultur der Sehnellgährung bewirkt, wodurch es 
möglich wurde, bei 72stündiger Gährdauer in demselben Gähr- 
bottich wenigstens zweimal frische Maische zu vergähren, was 
man das Dupliren der Maische nennt. 
Eine angemessene Verkürzung der Benützungszeit des ver 
steuerten Gährbottichraums ist deshalb unverkennbar angezeigt, 
und ich habe mich in dem vorliegenden Werke bemüht, auch 
nachzuweisen, dass sie ohne Beeinträchtigung des Betriebs und 
der Ausbeuten möglich, ja für den Betrieb selbst noch vortheil- 
haft sei. 
Hiernach hat jede dieser Besteuerungsarten ihre Vor- und 
Nachtheile; es wird wohl keine derselben allen Anforderungen 
vollkommen entsprechen, und es erscheint die Einführung 
desSaccharimeters in das Gewerbe der Branntweinbrennerei 
Seitens der Steuerbehörden — zur besseren Orientirung 
in mancherlei Anlegenheiten — nicht nur nützlich, sondern auch 
nothwendig. 
Allgemeine Bemerkungen über die Branntwein-Erzeu 
gung und den Betrieb derselben im Grossen. 
Die Branntweinerzeugung ist in vielen Ländern eine Doma- 
nial- oder städtische (bürgerliche) Gerechtsame, und wird ent 
weder besonders in grösserem Maassstabe in eigener Regie be 
trieben oder sie wird an Privatunternehmer verpachtet. Von den
	        
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