sondern der Ausschank desselben besteuert ist und dafür ohne
Fixirung der Quantität blos eine Pauschalsumme als Getränkepacht
entrichtet wird. Seit einer Reihe von Jahren hat eine Gesell
schaft sehr reicher Banquiers und Kaufieute den Getränkever
kauf gepachtet. Dieser Getränkepacht ist eine der wichtigsten
Einnahmequellen des Staates, welche in Folge der gestiegenen
Bevölkerung und vermehrten Neigung zum Genüsse desselben
immer ergiebiger geworden ist. Er wird für das Jahr 1842 bei
einer Bevölkerung von 57.000,000 (ohne Polen) und unter Be
rücksichtigung der jetzigen Zoll Verhältnisse auf 40.000,000 Thaler
Netto-Einnahme berechnet. Nur die Mitglieder des Adels haben
das Recht, für ihren Haushalt Branntwein zu erzeugen; alle
übrigen Bewohner sind verpflichtet, denselben aus den Kron-
trinkstuben zu nehmen, welche die Regierung verpachtet. Die
Privatbrennereien liefern ihr Product zu einem durch Vertrag
bestimmten Preise ab, und der Betrieb im Einzelnen geschieht
durch die Trinkstuben nach einem festen Tarife, welcher etwa
50 pCt. Nutzen gewährt. (Freiherr v. Reden: „Das Kaiserthum
Russland,“ Berlin 1843.)
Aus allem diesem geht nur so viel hervor, dass die Menge
des in Russland aus mehligen Stoffen (Getreide und Kartoffeln)
erzeugten Branntweins ungemein gross sein muss. Ein Zifferan
satz dafür lässt sich aber nicht wohl machen.
Die allgemeine Einfuhr von Franzbranntwein und anderen
Getränken betrug an Werth nach fünfjährigen Zusammenstellun
gen jährlich:
von 1842 — 1846, 5.611.588 R. Silb.
Der Export aus Russland an Wein und Branntwein mit
Ausschluss des Kornbranntweins war unbedeutend, jährlich nur
für 3510 R.
Die Ausfuhr von Kornbranntwein aus den Ostseehäfen war
früher viel bedeutender, und betrug von 1842 bis 1846 jährlich
8399 Eimer.
In den Gouvernements von Grossrussland, welche der Brannt
weinpacht angehören, ist die Bereitung und der Verkauf von
Sprit und den verschiedenen Branntweinarten für den Export
besonderen Vorschriften unterworfen.
Der Franzbranntwein und der Rum sind in Russland mit
einem hohen Eingangszolle belegt, und in Hinsicht auf den Schutz
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